Ebay-Urteil: Verkäufer muss Kaufabsicht des Käufers nachweisen können

Laut einem Urteil des Landgerichts Bremen muss der Inhaber eines Ebay-Käuferkontos die ersteigerte Ware nicht annehmen, wenn eine Kaufabsicht nicht klar nachweisbar ist. Der Verkäufer müsse nachweisen, dass der Käufer wirklich selbst geboten hat – oder unvorsichtig mit seinen Account-Daten umgegangen ist.
Der (vermeintliche) Käufer eines Motorrads hatte die Ware nicht angenommen, weil er glaubte, dass jemand zuvor seine Log-in-Daten gestohlen hatte. Der Verkäufer musste nun seine Harley weitaus günstiger an einen anderen Interessenten vergeben und verklagte den vermeintlichen Käufer auf Schadenersatz über den entgangenen Umsatz.
Der Inhaber des Ebay-Kundenkontos beharrte darauf, keinerlei Kauf getätigt zu haben – sein Konto sei ohne sein Wissen von einem Dritten verwendet worden. Die Klage des Verkäufers wurde schließlich abgelehnt, weil dieser nicht nachweisen konnte, dass der Beklagte eine “Willenserklärung über die Kaufabsicht” abgegeben habe.
Wer etwas über Ebay verkauft, muss also künftig sichergehen, dass der Kauf tatsächlich stattfindet – eine E-Mail ohne bestätigende Antwort reicht dazu nicht aus.