EU-Kommisar Barnier tritt Verwertungsgesellschaften auf die Füße

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Michel Barnier, EU-Kommissar für den Binnenmarkt und Dienstleistungen (Bild: EU Kommision)

Die EU-Kommission schlägt im Entwurf einer Richtlinie vor, die Vergabe von Online-Vertriebsrechten für digitale Musik zu vereinfachen. Anbieter wie Amazon, Apple iTunes und Spotify müssten dann nicht mehr mit jeder nationalen Verwertungsgesellschaft einzeln Verträge aushandeln.

Verwertungsgesellschaften wie die GEMA in Deutschland müssen der EU zufolge “effizienter” werden. “Wir benötigen einen einheitlichen europäischen Markt, der sowohl für Urheber und Käufer als auch Dienstleister funktioniert. Wären die Verwertungsgesellschaften effizienter, könnten Dienstleister einfacher grenzüberschreitende Dienste einführen – was sowohl für die europäischen Verbraucher als auch für die kulturelle Vielfalt gut wäre”, sagte Michel Barnier, der EU-Kommissar für den Binnenmarkt und Dienstleistungen.

Barnier weiter: “Allgemein sollten alle Verwertungsgesellschaften sicherstellen, dass die Urheber schneller für ihre Arbeit entlohnt werden, und mit voller Transparenz agieren. Nur dann lohnen sich Investitionen in Kreativität und Innovation, die zu zusätzlichem Wachstum und mehr Wettbewerb führen.”

So zählt es auch zu den Zielen der EU-Direktive, den Rechteinhabern ein Mitspracherecht bei der Lizenzvergabe einzuräumen. Sie sollen künftig eine Verwertungsgesellschaft wählen können, statt an die ihres Landes gebunden zu sein. Es gibt aber weitere Anforderungen an die Verwertungsgesellschaften: Sie sollen zum Beipiel in einem jährlichen Transparenzbericht alle Umsatzströme offenlegen. Den Mitgliedsstaaten will die EU vorschreiben, Verfahren einzurichten, um Streitfragen zwischen den Gesellschaften und den Rechteinhabern zu klären.

Die EU schätzt den Wert des europäischen Musikmarkts auf 6 Milliarden Euro jährlich. Das schwedische Webradio Spotify dagegen brauchte beispielsweise Jahre, um ein für beide Seiten akzeptables Abkommen mit der GEMA in Deutschland zu erreichen. Bevor es in Deutschland verfügbar war, erfolgte daher der Sprung in die USA. Und die Google-Tochter YouTube verhandelt und streitet sich seit 2009 mit der GEMA.

[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]

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