Versicherung erweitert Haftpflichtdeckung für IT-Dienstleister

Allgemein

“Grundsätzlich kommt eine IT-Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die der IT-Dienstleister bei Dritten verursacht”, beginnt die Versicherung den Wunsch nach dem Abschluss einer solchen zu wecken. Speziell Freelancer und Start-ups mit einem Umsatz unter einer halben Million Euro will der Anbieter mit seinem Tarif “IT-Police kompakt” ansprechen; größeren IT-Dienstleistern “die höheren Risiken ausgesetzt sind”, dient der Versicherer die “IT-Police Haftplicht komfort” an. Diese kann in Modulbauweise an die wahrscheinlichsten Risiken angepasst werden, denn Rechenzentrumsbetreiber und Programmierdienstleister unterliegen verschiedenen Gefahren.

So bietet AXA nun die Kostenübernahme bei juristischen Auseinandersetzungen, etwa beim Erlass einer einstweiligen Verfügung oder bei Unterlassungsklagen, wie sie im Internet-Zeitalter häufiger vorkommen. Die Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten sei besonders sinnvoll bei Unternehmen, die eigene Inhalte ins Netz stellen und mit dem Vorwurf unlauteren Wettbewerbs oder Verstößen gegen das Urheberrecht konfrontiert sind. Auch bei einer selbst- oder fremdverschuldeten Veröffentlichung von personenbezogenen Daten hat das Unternehmen den Versicherungsschutz erweitert: Im Falle eines Strafverfahrens übernimmt AXA ab sofort auch die Verteidigungskosten, allerdings nur, “sofern Haftpflichtansprüche aus einem strafrechtlichen Verfahren resultieren können.”

Auch die Haftung bei unvollständig umgesetzten IT-Projekten will die Versicherung übernehmen, wenn “unvorhergesehene Ereignisse” dazwischenkommen. Wie diese aussehen dürfen, findet sich vermutlich im Kleingedruckten. Köderspruch: “AXA ersetzt in einem solchen Fall nun auch vergebliche Aufwendungen des Kunden, die er im Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung getätigt hat.”

Mit einer Vertrauensschadenversicherung will die Versicherung “Vermögensschäden, die Mitarbeiter oder Vertrauenspersonen durch wirtschaftskriminelle Handlungen verursachen” abdecken. . Sie greift zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter mutwillig wichtige innerbetriebliche Daten löscht oder Software beschädigt.

Grundsätzlich, und das sagt die Versicherung selbst, ist ein Gespräch mit einem Versicherungsvertreter empfohlen – und sind die etwaigen finanziellen Gefahren gegen die Kosten abzuwägen – eine Liste dessen, was alles passieren kann, hilft, den passenden Versicherungsschutz auszwählen – im Zweifelsfall auch keinen.

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