Giropay stellt neues Konzept für Altersverifikation vor

Giropay, das gemeinsame Online-Bezahlsystem von zahlreichen Banken und Sparkassen, hat unter dem Namen Giropay-ID ein eigenes Konzept für ein Online nutzbares Altersverifikationssystem entwickelt. Onlinehändler können sich damit die Volljährigkeit ihrer Kunden bestätigen lassen. Dass dieses den Anforderungen des aktuellen Jugendschutzes entspricht, hat jetzt die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bestätigt.

Giropay ID basiert wie bekannte Online-Überweisungsverfahren Giropay auf einem Verfahren mit PIN und TAN. Für die Nutzung benötigen Kunden lediglich ein Online-Girokonto bei einer der teilnehmenden Banken oder Sparkassen. Unter anderem zählen dazu die Postbank, fast alle Sparkassen und Volksbanken-Raiffeisenbanken, Comdirect, die Deutsche Kreditbank (DKB), die MLP-Bank sowie die Merkur Bank.
Mit seinem Verfahren will Giropay zum Beispiel dem Postident-Verfahren der Post Konkurrenz machen. Dieses erfordert zumindest für die Anmeldung den Gang zu einer Post oder Postfiliale. Giropay will es seinen Nutzern einfacher machen: “Mit Giropay-ID werden wir ein gesetzeskonformes Online-Altersverifikationssystem auf den Markt bringen, dass von mehr als 20 Millionen Privatkunden ohne zusätzliche Registrierung und grundsätzlich kostenlos genutzt werden kann”, sagt Joerg Schwitalla, Geschäftsführer der Giropay GmbH.
Zudem sollen Onlinehändler ihren Kunden auch eine Kombination aus Online-Altersverifikation mit Giropay-ID und Onlineüberweisung mit Giropay anbieten können. In diesem Fall können die Überprüfung der Volljährigkeit und die Bezahlung der Ware in einem Schritt abgewickelt werden. Die technische Umsetzung von Giropay ID soll in den kommenden Monaten erfolgen. Das Online-Altersverifikationssystem wird voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2013 verfügbar sein. Damit hofft Giropay sich auch im ewigen Rennen mit dem Mitbewerber Sofortüberweisung.de wieder einen Vorteil zu verschaffen.
Der agiert seit kurzem unter dem Namen Sofort AG und bietet mit Sofort Ident schon seit längerem eine ähnliche Möglichkeit an. Um bei der Bestellung altersgeschützter Inhalte ihr Alter direkt zu verifizieren, müssen Nutzer allerdings Namen, Geburtsdatum, Adresse, Bankleitzahl, Kontonummer und PIN bereithalten.
Der Dienst gleicht den im Bankkonto hinterlegten Namen mit dem angegebenen Namen ab und startet eine sogenannte Schufa Q-Bit-Anfrage, um die Volljährigkeit zu bestätigen. Das Identifizierungsmodul der Schufa prüft Alters- und Adressdaten von Nutzern, indem sie diese mit Daten von Kreditinstituten abgleicht, die bereits eine persönliche Kontrolle durchgeführt haben. Systeme, die die Schufa-Abfrage nutzen, müssen sicherstellen, dass die Auslieferung der Zugangsdaten eigenhändig per Einschreiben oder durch eine ähnlich qualifizierte Alternative erfolgt.