Gutachten zum Rundfunkbeitrag: GEZ-Nachfolger ist verfassungswidrig

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat beim Verwaltungsrechtler Christoph Degenhart ein Gutachten zu dem ab 1. Januar verlangten Rundfunkbeitrag in Auftrag gegeben. Dessen Ergebnis liegt jetzt vor. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, verstößt der Rundfunkbeitrag nach Ansicht von Degenhart gegen Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes: Erstens greife er in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und zweitens sei er nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar.

Außerdem handelt es sich nach Ansicht von Degenhart beim Rundfunkbetrag dem ganzen Wesen nach um eine Steuer und nicht um einen Beitrag. Die Bundesländer hätten ihn daher gar nicht beschließen dürfen, da es ihnen an der Gesetzgebungskompetenz dazu fehle.
Die FAZ zitiert Degenhart mit zahlreichen Argumenten, die seinen Schlussfolgerungen zugrunde liegen. Die meisten davon zielen auf die Benachteiligung von Gewerbetreibenden durch die Neuerungen. Beispielsweise bleibe völlig unberücksichtigt, ob in Unternehmen den Mitarbeitern der Rundfunkempfang überhaupt gestattet oder möglich sei. Grundsätzlich hält Degenhart “allgemeine Vermutungen und Typisierungen” über die Rundfunknutzung für unzulässig.
“Das Gutachten betätigt uns in der Auffassung, dass das neue System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend erneut überarbeitet werden muss”, sagte Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE, im Gespräch mit der FAZ. Er sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert ein gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung. In der morgigen Samstagsausgabe berichtet die FAZ ausfürlich über das Gutachten.