Gutachten: Leistungsschutzrecht ist verfassungsrechtlich bedenklich

“Im Januar 2013 befasste sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags mit dem geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Bedauerlicherweise hat in der Anhörung keine Auseinandersetzung mit den verfassungsrechtlichen Auswirkungen des Gesetzes stattgefunden”, führt der ECO-Verband in seiner aktuellen Mitteilung aus. Eco und Google gaben sofort nach dieser Anhörung ein Gutachten (PDF) in Auftrag, das jetzt vorgelegt wurde.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung des Leistungsschutzrechts als verfassungsrechtlich höchst problematisch anzusehen ist. Besonders Journalisten seien, neben Internet-Nutzern und Unternehmen, die Leidtragenden: Das Urheberrecht an ihren Texten könnten sie nicht nutzen, weil bei Einführung des Leistungsschutzrechts der Verlag fast die gleichen Rechte am Text hätte.
In der jahrelangen Auseinandersetzung hatten die Print-Verleger zuletzt verlangt, für die Nutzung ihrer Informationen – auch von reinen Überschriften und Vorspännen (sogenannten “Snippets”) wie bei Google News – von Suchmaschinenbetreibern bezahlt zu werden. Daraufhin kam es zum Gesetzentwurf.
Das Wehgeschrei unter den Internet-Anbietern war groß, als das Leistungsschutzrecht zunächst im Sommer 2012 vom Bundeskabinett beschlossen und dann im Bundestag diskutiert wurde. Unter anderem die Piratenpartei und der deutsche Start-up-Verband kritisierten den Entwurf öffentlich.
In Frankreich kam es zu einer gütlichen Einigung zwischen Google und Verlegern: Der Suchmaschinenkrösus kauft sich quasi frei, indem er den Verlegern einen Technologiefonds für digitales Publizieren sowie eine Art Ausbildung zur Steigerung der Online-Werbeeinnahmen finanziert.
In Belgien haben sich Google und die dortigen Verleger und Autoren im Dezember nach einem sechs Jahre andauerndem Streit auch geeinigt: Im Rahmen der Vereinbarung bezahlt Google Gebühren an die Verleger und arbeitet mit ihnen an “für beide Seiten gewinnbringenden geschäftlichen Partnerschaften und Innovationen”.
In welche Richtung diese Innovationen gehen könnten, zeigen die ersten, bereits fest vereinbarten Schritte: Beispielsweise werden AdWords-Kampagnen so ausgelegt, dass sie Leser bevorzugt auf Webseiten der Zeitungsverleger führen. Außerdem werden Google-Anzeigen in die Portale der Zeitungsverlage eingebaut. Und schließlich können die daraus verbannten Verleger wieder in Google News aufgenommen werden, wenn sie das wünschen.
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