CeBIT: Post erweitert E-Postbrief

Die Deutsche Post AG startet einen Verschlüsselungsdienst für ihren E-Postbrief, der die Mails am einen Ende vor dem Absenden ver- und am anderen Ende nach dem Empfang entschlüsselt. Die Post hat damit auf eine Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragten nach durchgängiger Verschlüsselung reagiert. Die Post verspricht nun eine “rechtskonforme elektronische Kommunikation für Ärzte, Anwälte und Amtsträger”.
Das neue Produkt heißt “E-Postbrief für Berufsgeheimnisträger”, das gekonnte Marketing erwähnt die Verschwiegenheitspflicht nach Paragraph 203 des Strafgesetzbuchs (StGB) und visiert die zuvor genannten zahlungskräftigen Zielgruppen an.
Internet-Veteranen kennen E-Mail-Verschlüsselung schon lange von web.de und noch länger von PGP, doch mit der ausgiebigen Vermarktung der Deutschen Post, wie sie jetzt für den Krypto-Service im E-Postbrief stattfindet, kann wohl kaum jemand mithalten.
Nachdem der Bundesbeauftragte für den Datenschutz im Rahmen der DE-Mail-Diskussion schon lange eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als verpflichtend für DE-Mail gefordert hatte, kommt nun auch die Post (als letzter der DE-Mail-Betreiber) dem Begehren nach. Das Unternehmen spricht von einer “bequemen Möglichkeit für eine rechtskonforme Kommunikation ohne weitere Hardware oder zusätzliche Dienstleister”.
Beim Dienst der Post kann der Empfänger die Nachrichten automatisch in seinem Browser entschlüsseln, Plug-ins oder Zusatzprogramme sind nicht nötig.
Wer es ausprobieren möchte, kann hier einen Messetermin vereinbaren.
CeBIT: Halle 6, Stand 18
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