Die heute-App des ZDF gibt es jetzt auch für Tablets

Das ZDF hat seine Ende Februar erstmal vorgestellte heute-App auf Version 1.1 aktualisiert. Mit dem Update steht sie nun auch in angepasster Form für Tablets zur Verfügung. Auf den Tablet-Bildschirmen zeigt die Nachrichten-App dank eines überarbeiteten Designs mehr Inhalte gleichzeitig an. Sendungsvideos und interaktive Elemente wie “heute-journal plus” sind zudem ständig auf der Startseite verfügbar – auch beim Navigieren durch andere Inhalte-Bereiche.

In der Smartphone-Variante korrigiert Version 1.1 kleinere Fehler. Ab sofort ist die App darüber hinaus auch außerhalb Deutschlands verfügbar. Sie läuft unter iOS 6 oder höher sowie unter Android ab Version 2.3.
Die heute-App vereint laut ZDF “das Beste aus TV- und Online-News”. Die Startseite bietet wie die Website heute.de einen Mix aus Kurznachrichten, vertiefenden Top-Themen mit Bildergalerien und Videos. Ein Wechsel zwischen Meldungen ist mittels Wischgeste möglich.
Direkt über die Startseite lassen sich die letzte Ausgabe des heute-journal und eine 100-Sekunden-Zusammenfassung der heute-Nachrichten als Video abrufen. Die Funktion “heute journal plus” macht Zusatzinformationen zu Sendungsthemen direkt aus dem laufenden Video nutzbar.
Das Programm des ZDF und des Digitalkanals ZDFinfo sind zudem als Livestream abrufbar, sowohl über WLAN als auch über Mobilfunk. Auf Eilmeldungen weist die heute-App auf Wunsch in Form von Push-Nachrichten in der Benachrichtigungsleiste hin. Stimmt der Nutzer der Ortung seines Standorts zu, bekommt er auch aktuelle Wetterinformationen angezeigt. Einzelne Meldungen lassen sich an soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Google+ weiterleiten.
Seit dem Start am 28. Februar wurde die heute-App nach Angaben des ZDF rund 500.000-mal heruntergeladen. Mit dem Hinweis darauf, dass die Anwendung “Video-zentriert” sei, will der öffentlich-rechtliche Sender offenbar Kritik der Verlegerverbände entgegenwirken, welche die schon im Dezember 2010 gestartete Tagesschau-App der ARD als zu textlastig und damit als zu presseähnlich bezeichnet hatten.
Das gebührenfinanzierte Angebot sahen die Verleger nicht durch den Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten abgedeckt. Die Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln gab ihnen im September 2012 schließlich Recht. Allerdings bezog sich die Entscheidung nur auf die Version vom 15. Juni 2011, die demnach “nicht mit dem Rundfunkstaatsvertrag vereinbar” war.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]