Schlappe für Samsung beim Bundespatentgericht

Im Rechtsstreit mit Apple hat jetzt Samsung einen Rückschlag erlitten. Wie FOSS Patents berichtet, hat das Bundespatentgericht in München Samsungs UMTS-Patent EP1005726 für ungültig erklärt. Es beschreibt einen “Turboenkoder/Dekoder und von der Servicequalität (QoS) abhängiges Rahmenverfahren”. Mit dessen hilfe waren die Koreaner gerichtlich gegen Apple vorgegangen.
Bereits im März scheiterte Samsung mit einer Klage gegen Apple wegen angeblicher Verletzung des 2003 erteilten Schutzrechts gescheitert in Großbritannien, weil das Gericht es für ungültig erachtete. Das Bundespatentgericht hat diese Einschätzung nun indirekt bestätigt. Samsung kann das Urteil des Patentgerichts jedoch noch vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe anfechten.
In Deutschland hatte der koreanische Elektronikkonzern das Patent in einem Verfahren vor dem Landgericht Mannheim gegen Apple eingesetzt. Richter Andreas Voss wies die diesbezügliche Klage jedoch im Januar 2012 ab, da er keine Verletzung des UMTS-Patents durch Apple feststellen konnte. Samsung ging daraufhin in Berufung.
In dem Berufungsverfahren geht es aber nur noch um Schadenersatz und Lizenzzahlungen. Zuvor hatten die Koreaner auch Verkaufsverbote wegen der Verletzung standardrelevanter Patente angestrebt. Diese Bemühungen gab Samsung jedoch auf, nachdem die EU-Kommission gegen die Koreaner ein Kartellverfahren wegen deen Patentnutzung eingeleitet hatte.
In Deutschland gilt ein zweigleisiges Patentrecht. Über die Verletzung von Schutzrechten entscheiden Landgerichte und deren übergeordnete Instanzen, während das Bundespatentgericht über die Gültigkeit befindet. Daher ist es üblich, dass die Landgerichte ihre Verfahren unterbrechen, solange die Gültigkeit eines Patents noch nicht geklärt ist. Dies könnte auch im vorliegenden Fall vor dem OLG Karlsruhe geschehen, sollte Samsung gegen die Entscheidung des Bundespatentgerichts Berufung einlegen.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]
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