Verbraucherschützer fordern besseres Gesetz gegen Massenabmahnungen

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) fordert einen besseren Schutz der Internetnutzer vor überteuerten Massenabmahnungen. Ein von den Verbraucherschützern in Auftrag gegebenes Gutachten habe Mängel bei der Regelung zu urheberrechtlichen Abmahnungen im Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken aufgezeigt. Den Gesetzentwurf diskutiert der Rechtsausschuss des Bundestags heute.
Autor des Gutachtens ist Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke. Seiner Ansicht nach sieht das geplante Gesetz Ausnahmeregelungen vor, die es Abmahnanwälten auch künftig erlaubten, Verbraucher übermäßig zur Kasse zu bitten. “Wenn wir den Abmahnwahn mit überzogenen Kosten in Deutschland stoppen wollen, muss der Bundestag die Schutzlücke schließen”, fordert daher VZBV-Vorstand Gerd Billen.
Die Bundesregierung hatte nach monatelangem Streit Mitte März einen Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Dieser sieht unter anderem vor, Gebühren bei urheberrechtlichen Abmahnungen zu begrenzen. Bei Privatpersonen soll der Streitwert demnach 1000 Euro nicht überschreiten. Die Gebühren für den Rechtsanwalt würden sich somit auf etwa 155 Euro belaufen. Wenn die Begrenzung des Streitwerts nach den “besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist”, können die Abmahngebühren aber auch höher liegen.
In diesen Ausnahmen sieht der VZBV das Problem. Denn ihm zufolge bleibt offen und auslegbar, in welchen Fällen die Streitwertbegrenzung “unbillig” sein soll. Unbestimmte Rechtsbegriffe in der Ausnahmeregelung eröffneten den Abmahnkanzleien die Möglichkeit, sich auf die Unbilligkeit der Streitwertbegrenzung zu berufen – und bei Verbrauchern erneut abzukassieren. Aktuell berechnen sie für solche Abmahnungen teils mehrere Hundert Euro.
In seinem Gutachten hat Rechtsanwalt Solmecke untersucht, wie in den aktuell wichtigsten Abmahnkonstellationen die Ausnahmeregelung wegen “Unbilligkeit” greifen würde. Das Ergebnis: Die ermittelten Kriterien für eine Unbilligkeit der Streitwertdeckelung werden in den Kategorien Kinofilm, Fernsehserie, Musikalbum und Musik-Single in 78 Prozent der Fälle erfüllt.
“Die Ausnahmeregelung ist eine Mogelpackung: Sie macht Ausnahmen zur Regel”, so Billen. “Der jetzige Regierungsvorschlag ist nicht geeignet, um Verbraucher besser vor massenhaften Abmahnungen mit hohen Abmahngebühren zu schützen. Der Bundestag hat jetzt die Chance, nachzubessern.”
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]