Ab 1. Juni gelten verschärfte Regelungen zu Warteschleifen

Zum 1. Juni 2013 werden die Regelungen zur Telefon-Warteschleife deutlich verschärft. Ab diesem Tag müssen Warteschleifen kostenlos sein. Damit startet die aus der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes resultierende zweite Phase der Umsetzung.
Viele Unternehmen haben mit ihren Servicenummern in geografische Ortsnetzrufnummern gewechselt. Dadurch sind diese für Kunden mit Flatrates nun kostenlos erreichbar. Völlig kostenlos für Anrufer sind Warteschleifen ab Samstag zudem in den von der Bundesnetzagentur eingerichteten Rufnummerngassen 0180-6 und 0180-7.
Bei der Rufnummerngasse 0180-6 wird zeitunabhängig abgerechnet. Der Anrufer zahlt 20 Cent pro Anruf aus dem Fest- und maximal 60 Cent pro Anruf aus dem Mobilfunknetz.
Bei Rufnummern im Teilbereich 0180-7 wird dagegen nach wie vor zeitabhängig abgerechnet. Allerdings sind da die ersten 30 Sekunden für den Anrufer aber immer kostenfrei, unabhängig davon, ob eine Warteschleife eingesetzt wird oder nicht. Um Missbrauch zu vermeiden hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass Warteschleifen nicht länger als insgesamt 30 Sekunden sein dürfen.
Dauert das Gespräch länger als eine halbe Minute, kosten Anrufe aus dem Festnetz 14 Cent pro Minute. Aus dem Mobilfunknetz fallen für Gespräche zu diesen Rufnummern maximal 42 Cent pro Minute an.
Die Missachtung der gesetzlichen Vorgaben ab 1. Juni 2013 kann Unternehmen teuer zu stehen kommen: Neben dem Verlust des Verbindungsentgeltes drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
“Aufgrund der sehr komplexen gesetzlichen Vorgaben und den hohen technischen Anforderungen haben noch viele Firmen und Dienstleister aus der gesamten Wirtschaft, die Hotlines anbieten, Fragen und Umsetzungsprobleme”, sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.
Zu vielen für die praktische Umsetzung relevanten Details der Warteschleifen-Regelungen hat sich der VATM mit der Telekom Deutschland und der Bundesnetzagentur im Vorfeld abgestimmt. Für Firmen steht ein auf dieser Grundlage erarbeiteter, kostenloser Leitfaden (PDF) zum Download zur Verfügung. In ihm wird zum Beispiel detailliert beantwortet, wann und wie und von wem die gesetzlich geforderten Ansagen geschaltet werden, aber auch wie Anrufe aus dem Ausland behandelt werden sollen.