Apple will Patente für Eye Tracking und druckempfindliche Touchscreens

Das US-Patentamt hat zwei Patentanträge Apples veröffentlicht. Einer behandelt einen Touchscreen, der auf Druck in unterschiedlicher Stärke reagiert. Der zweite beschreibt eine Eye-Tracking-Funktion die dem ähnelt, was Samsung in seinem Smartphone Galaxy S4 anbietet.
Das US-Patent 20130135198 gilt “einem elektronischen Gerät, das über die Fähigkeiten der Blickerkennung verfügt, die das Gerät erkennen lassen, ob ein Nutzer das Gerät ansieht.” Das soll beispielsweise ermöglichen, das Display abzuschalten und Strom zu sparen, wenn der Anwender den Kopf oder die Augen vom Gerät abwendet – und es erneut zu aktivieren, wenn er wieder hinsieht. Ein weiteres Beispiel bezieht sich darauf, bei abgewandtem Blick ein Video vorübergehend anzuhalten.

Apples Eye-Tracking-Patent ist eigentlich eine abgetrennte Anmeldung, da die Methode bereits in einem früheren Patentantrag enthalten war, der am 20. September 2008 eingereicht wurde. Samsung hingegen hatte schon im Jahr 2000 ein Schutzrecht für eine Methode zur Erkennung von Augen und Gesicht einer Person eingereicht, das 2003 gewährt wurde. Es hat außerdem Markenschutzrechte für die Features “Eye Pause”, “Eye Scroll” sowie “Samsung Smart Scroll” angemeldet.
Umgesetzt wurde eine solche Eye-Tracking-Funktion bereits in Samsungs Galaxy S4. Es kann die Augenbewegungen seines Nutzers verfolgen und die Videowiedergabe aussetzen, wenn der Nutzer seine Augen vom Smartphone abwendet. Die gleiche Technik lässt sich auch auf das Scrollen von E-Mails oder Websites anwenden.
Erneut aufflammende Patentstreitigkeiten sind nicht auszuschließen, sollte Apple die Eye-Tracking-Funktion in einem kommenden iPhone einsetzen wollen. Außerdem gibt es Spezialisten, etzwa das schwedische Unternehemn Tobii Technology, die sich schon seit Jahren mit Blicksteuerung in unterschiedlichen Einsatzszenarien beschäftigen und allerlei Grundlagenforschung getrieben haben. Auch sie dürften über einige Patente verfügen. Tobii beispielsweise hat schon 2011 und 2012 zusammen mit Lenovo repsektive NTT Docomo ein Notebook beziehungsweise Tablet mit Blicksteuerung vorgestellt.
Das zweite, jetzt veröffentlichte Patent 20130135244 hat Apple bereits 2011 beantragt. Es beschreibt ein “System, das die Stärke des auf ein flexibles Display ausgeübten Drucks erkennt.” Es sieht also mehr als nur eine einfache Berührung für die Befehlseingabe auf einem elektronischen Gerät vor – ein Smartphone könnte etwa die Druckstärke messen und entsprechend reagieren.
In einem angeführten Beispiel erlaubt ein Symbol auf dem Display, die Lautstärke des Geräts zu regeln. Druckausübung auf der einen Seite des Symbols soll dabei die Lautstärke erhöhen, auf der anderen Seite hingegen soll verringern. Dabei könnte leichter Druck für eine langsame – und stärkerer Druck für eine schnelle Anpassung der Lautstärke sorgen.
[mit Material von Lance Whitney, News.com]
Tipp: Wie gut kennen Sie Apple? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.