Kein Spam, nur Fehler: Paypal gratuliert Tausenden von Gewinnern

Paypal hat Tausenden seiner Kunden Gewinnbenachrichtigungen über je 500 Euro verschickt. Auf seiner Facebook-Fanpage rudert die Ebay-Tochter allerdings schon zurück, indem sie mitteilt, dass es durch einen technischen Fehler zur Gewinnmitteilung gekommen sei.
Der Betreff der Mails, bei der viele Empfänger zunächst an Spam oder Phishing-Attacken denken dürften, lautet “Willste? Kriegste. Sie haben 500 Euro gewonnen”. Allerdings hatte das Gewinnspiel noch gar nicht stattgefunden, sondern befand sich noch in Vorbereitung: Eine Teilnahmebedingung lautet, dass man eines der zahlreichen Sommer-Angebote mit PayPal bezahlt. Im Text heißt es dann: “Schauen Sie gleich mal in Ihrem PayPal-Konto nach, denn dort haben wir Ihnen die 500 Euro gutgeschrieben. Sie können Ihren Gewinn ab sofort einlösen.”
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke weist darauf hin, dass Empfänger die Mail trotz der Entschuldigung auf der Facebook-Seite nicht gleich in den Papierkorb verschieben sollten: Der Bundesgerichtshof habe 2004 geurteilt, dass durch Auslegung ermittelt werden müsse, ob eine Gewinnzusage vorliege.
“Abzustellen ist nur auf das äußere Erscheinungsbild der Gewinnzusage. Bei einer klaren Scherzerklärung wären keine Gewinne auszuzahlen. Hier liegt der Fall jedoch anders. Die Mail ist optisch ansprechend gestaltet, der Nutzer wird mit seinem vollen Namen angeschrieben und es findet auch tatsächlich ein Gewinnspiel statt. Die Rechtslage ist also eindeutig. Die versprochenen 500 Euro sind zunächst einmal auszuzahlen”, so Solmecke
Das Dementi auf Facebook rette Paypal keinesfalls: Eine derartige allgemeine Information sei keine Anfechtung im Rechtssinne. “Und eine Anfechtung wegen Irrtums wäre auch die einzige Möglichkeit für Paypal, wieder aus der Gewinnzusage herauszukommen. Diese Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Paypal von dem Irrtum erfahren hat. Erhalten die Nutzer heute oder über das Wochenende also keine Anfechtungs-E-Mail, kann der Gewinn tatsächlich eingeklagt werden.”
[mit Material von Martin Schindler, silicon.de]
Tipp: Kennen Sie die größten Technik-Flops der IT-Geschichte? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 14 Fragen auf silicon.de