Erster Franzose wegen Filesharing vom Internet ausgesperrt

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Internetsperren (Bild: Shutterstock / Matthias-Pahl)

Ein Gericht in Seine-Saint-Denis bei Paris hat erstmals seitdem in Frankreich die Überwachungsbehörde Hadopi ihre Arbeit aufgenommen hat, eine Internetsperre verhängt. Wie jetzt bekannt wurde, wurde der Nutzer Ende Mai wegen Urheberrechtsverletzungen dazu verurteilt, für einen Zeitraum von zwei Wochen auf seinen Internetzugang verzichten. Außerdem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro zahlen.

(Bild: Shutterstock / Matthias Pahl)

Die Behörde hatte den Nutzer zuvor mehrfach aufgefordert, keine urheberrechtlich geschützten Inhalten mehr herunterzuladen. Er reagierte jedoch weder auf die Warnungen, noch erschien er vor Gericht.

Ob die Sperre überhaupt umgesetzt werden kann, ist allerdings unklar. Nach französischem Recht darf der Internetzugang nicht vollständig gekappt werden. Ein Nutzer muss in der Lage sein, E-Mails zu senden und zu empfangen. Stellt der Internetprovider auch den Zugang zu Telefon und Fernsehen zur Verfügung, dürfen diese Dienste ebenfalls nicht abgeschaltet werden.

Eine im Mai veröffentlichte Studie der aktuellen französischen Regierung zu möglichen Schutzmaßnahmen für Kunst und Kultur im digitalen Zeitalter stellt zudem die Zukunft der von der ehemaligen Regierung eingerichteten Hadopi-Behörde in Frage. In dem Papier wird unter anderem vorgeschlagen, die gesetzlichen Regelungen zu lockern und auf Internetsperren zu verzichten. Die französische Kulturministerin Aurélie Filippetti hat entsprechende Pläne der Regierung bereits bestätigt.

Der jetzt verurteilte Nutzer kann noch Berufung einlegen. Möglicherweise wird die Regierung die Internetsperren sogar noch vor einer rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts abschaffen.

Das Hadopi-Gesetz, das seit vier Jahren in Kraft ist, hat laut Mireille Imbert-Quaretta, Vorsitzende des Ausschusses zum Schutz der Urheberrechte bei Hadopi, bisher Kosten in Höhe von mehreren Millionen Euro verursacht und nur zu 20 bis 30 Anklagen geführt, zu denen bisher nur ein Urteil vorliegt: Im September 2012 musste ein Nutzer auf grundlage des Gesetzes 150 Euro zahlen. Allerdings hat die Behörde in ihrem Tätigkeitsbericht im April 2012 (PDF) unter Berufung auf Zahlen von Nielsen, NetRatings und Peer Media Technologies, einen Rückgang urheberrechtswidriger Aktivitäten dargelegt.

Laut Nielsen sei 2011 das Volumen des unerlaubten P2P-Traffic in Frankreich um 17 Prozent zurückgegangen. Médiamétrie/NetRatings zufolge habe im selben Zeitraum das Publikum solcher Angebote um 29 Prozent abgenommen. Die Zahl der unerlaubt zum Download zur Verfügung gestellten Dateien habe sich sogar zwischen 43 Prozent (laut Messungen von Peer Media Technologies) und 66 Prozent (laut ALPA) verringert. Der Anteil Frankreichs an den weltweiten, illegal zur Verfügung gestellten Downloads sei Peer Media Technologies zufolge 2011 von 6,2 auf 4,5 Prozent gefallen – bei ungefähr gleichbleibendem Gesamtaufkommen.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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