Erneut Ärger wegen Googles Autocomplete-Funktion

Die Firma TV-Wartezimmer GmbH & Co. KG aus Freising hat eigenen Angaben zufolge eine einstweilige Verfügung gegen Google erwirkt. Grund ist die Autocomplete-Funktion im Suchfeld der Google-Website. Wer dort anfängt, den Firmennamen einzugeben, bekommt als Suchvorschlag auch die Wortkombination “TV-Wartezimmer Insolvenz” präsentiert.

“Damit wird der falsche Eindruck erweckt, wir befänden uns in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder seien nicht mehr zahlungsfähig. Dies ist natürlich unzutreffend und geschäftsschädigend”, so Geschäftsführer Markus Spamer. Google hat zu einer Anfrage von ITespresso bisher keine Stellungnahme abgegeben.
Nachdem der Konzern der Aufforderung, dies in seiner Autocomplete-Funktion zu ändern nicht nachgekommen ist, hat die TV-Wartezimmer GmbH beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung erwirkt. Google wurde durch das Gericht untersagt, nach Eingabe des Suchbegriffs “TV-Wartezimmer” den Ergänzungssuchbegriff “Insolvenz” anzuzeigen beziehungsweise vorzuschlagen. Bislang hat sich daran jedoch nichts geändert.
Spamer argumentiert in einer Pressemitteilung auch damit, dass die Verknüpfung der beiden Begriffe zu keinem vernünftigen Suchergebnis führe. Lediglich Beiträge zur Insolvenz der val-u-media AG im Jahr 2005, die ein “Wartezimmer-Fernsehen” anbot, ließen sich so aufspüren.
Die Hoffnung, sich mit seinem Anliegen durchsetzen zu können, hat bei Spamer auch das Urteil des Bundesgerichtshofes zu Googles Autocomplete Mitte Mai genährt. In dem Verfahren ging es um die Suchwortergänzungsvorschläge “Scientology” und “Betrug” bei Eingabe eines Vor- und Zunamens in eine Suchmaschine. Dies, so die obersten Richter, beeinträchtigt das Persönlichkeitsrecht. Suchmaschinen müssen solche Kombinationen nach Beanstandungen aus ihren Vorschlagslisten streichen. Eine Vorabprüfung ist nach Ansicht des Gerichts allerdings nicht erforderlich.
Update 21. Juni 2013 14 Uhr 15: Durch Autocomplete hat Google auch in den USA Ärger. Wie Search Engine Land berichtet, untersucht der Generalstaatsanwalt von Mississippi, ob der Suchmaschinenbetreiber dadurch dem illegalen Verkauf von Medikamenten und anderen Produkten, etwa Raubkopien, Vorschub geleistet hat.
Google wehrt sich mit dem Argument, Suchergebnisse würden lediglich widerspiegeln, was online zu finden ist. Eine Website aus den Suchergebnissen auszuschließen, ändere nichts daran, dass sie existiere. Google verwahrt sich dagegen, als Zensurstelle zu fungieren und weist diese Aufgabe Gerichten und der Legislative zu. Auf den Vorwurf des Gesetzeshüters, Google habe durch die Suchwortergänzung “nicht verschreibungspflichtig” bei Medikamenten die dies sehrwohl sind, die Gesundheit der Nutzer gefährdet, ging der Konzern allerdings nicht ausdrücklich ein. Er verwies lediglich auf die Zusammenarbeit mit einer Prüfstelle für Online-Apotheken.
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