Vodafone darf bei eingeschränkten Tarifen nicht mit grenzenlosem Surfen werben

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor dem Landgericht Düsseldorf einen wichtigen Sieg errungen: Das Gericht hat entschieden, dass Vodafone einen Internettarif nicht mit “grenzenlosem Surfen” bewerben darf, wenn in den Tarifbedingungen Peer-to-Peer-Anwendungen ausgeschlossen sind.
“Im Internet darf es keine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben. Jeder hat Anspruch auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu Onlinediensten und Inhalten”, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Um Benachteiligung zu beenden, müsse die Bundesregierung Netzneutralität gesetzlich verankern. Denn einer von den Verbraucherschützern durchgeführten Umfrage zufolge ist Vodafone mit der Praxis nicht allein: Fast alle Mobilfunktarife der großen Anbieter beschränken demnach die Internetnutzung. Im Juni 2013 seien nur Telekom-Tarife Complete Comfort XL, Complete Comfort XL und Complete Premium eine Ausnahme gewesen – die allerdings gibt es erst 79,97 Euro pro Monat.
In dem Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf ging es konkret um den Smartphone-Tarif “RedM”. Dieser wurde mit den Worten “ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen” beworben. Peer-to-Peer-Anwendungen waren aber nur gegen einen Aufpreis von 9,95 Euro im Monat zu haben. Verbraucher konnten daher nicht ohne Zusatzkosten via Facebook oder Skype chatten, YouTube oder Dateitauschbörsen nutzen.
Davon erfuhren Kunden aber nur im Kleingedruckten oder nach mehreren Klicks auf Fußnoten am unteren Bildrand. Der vzbv argumentierte, Verbraucher würden beim Abschluss eines Internetvertrags aber grundsätzlich davon ausgehen, dass sie den Internetanschluss für alle Produkte und Dienstleistungen nutzen können, also auch für das Instant Messaging oder File-Sharing. Daher seien ausdrückliche und deutliche Hinweise zu dieser Einschränkung erforderlich.