Bayern bekommt bis Oktober ein Netz öffentlicher WLAN-Hotspots

Kabel Deutschland will bis Ende Oktober rund 300 öffentliche WLAN-Hotspots in Bayern einrichten. Wie bei den Pilotprojekten in Berlin und Potsdam sollen sie pro Tag und Nutzer 30 Minuten lang kostenlos nutzbar sein.
Daneben will das Unternehmen auch unterschiedliche Bezahloptionen erproben. Registrierte Kunden von Kabel Deutschland sollen die WLAN-Hotspots rund um die Uhr kostenfrei nutzen können. Aktuell führt der Netzbetreiber Gespräche mit der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM), um auszuloten, wie sich über ein Medienportal der BLM der Zugang zu lokalen Rundfunkprogrammen auf Grundlage des WLAN-Angebots realisieren lässt.
Im Laufe des Sommers will Kabel Deutschland 300 Verteilerkästen in über 50 Städten Bayerns mit sogenannten WLAN-Hauben versehen. Ab wann die Hotspots in den einzelnen Orten aktiv sind und wo sie sich genau befinden, will der Anbieter über regionale Medien ankündigen. In Kürze will Kabel Deutschland zudem weitere Städte in anderen Bundesländern bekannt geben, in denen das WLAN-Angebot ausgebaut werden soll.

Für Bayern stehen 36 Städte und Gemeinden bereits jetzt fest: Amberg, Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, Bad Tölz, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Erlangen, Freising, Fürth, Füssen, Garmisch-Partenkirchen, Hof, Ingolstadt, Kempten, Kulmbach, Landsberg, Landshut, Mühldorf, München, Nördlingen, Nürnberg, Oberstdorf, Passau, Pfaffenhofen, Regensburg, Schwabmünchen, Schwandorf, Schweinfurt, Starnberg, Straubing, Tegernsee, Weilheim, Weißenburg und Würzburg.
In München hat Kabel Deutschland allerdings Konkurrenz: Die Stadtwerke bieten in Zusammenarbeit mit M-net und dem Stadtportal muenchen.de bereits ein freies WLAN-Netz an. Der Probebetrieb am Marienplatz läuft seit Ende April. Spätestens bis zum Oktoberfest soll es WLAN-Hotspots an vielbesuchten Orten wie Karlsplatz, Odeonsplatz und Isartor geben. Anders als beim Angebot von Kabel Deutschland können Nutzer eine Stunde lang kostenlos auf das Internet zugreifen. Nach Ablauf der Zeit soll auch eine direkte Wiedereinwahl möglich sein.
Rechtsunsicherheit bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher WLAN-Netze in Deutschland gibt es nach wie vor hinsichtlich der sogenannten Störerhaftung. Wer einen Internetanschluss zur Verfügung stellt, haftet demnach auch für Missbrauch durch Dritte, etwa bei illegalen Downloads. Die Betreiber des Münchner Gratis-WLAN sperren bestimmte Internetseiten daher.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]
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