EU bemängelt Verzögerungen beim Ausbau der LTE-Netze

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LTE Mobilfunkstation (Bild: Vodafone)

Die Europäische Kommission hat jetzt einigen Mitgliedstaaten eine Gnadenfrist gewährt, um das 800-MHz-Band für die Nutzung drahtloser 4G-Breitbanddienste freizugeben. Von insgesamt 14 Anträgen bewilligte sie neun allerdings “nur ungern”. Die Verzögerungen zeigt, dass die Zuweisung von Funkfrequenzen in der Europäischen Union künftig stärker koordiniert werden muss.

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Arbeiter an einem LTE-Sendemast der Deutschen Telekom (Bild: DTAG).

Das 800-MHz-Band sollte ursprünglich zum 1. Januar 2013 in allen EU-Mitgliedstaaten für das mobile Internet zur Verfügung stehen. Finnland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Rumänien, Spanien, Ungarn und Zypern haben nun einen Aufschub erhalten. Zu den Anträgen von Griechenland, Lettland und der Tschechischen Republik stehen Entscheidungen noch aus. Belgien und Estland sind ebenfalls in Verzug, haben aber keine Ausnahmeregelung beantragt.

Die Anträge der Slowakei und Sloweniens wurden abgelehnt, da beide Länder nach Ansicht der EU keine “außergewöhnlichen Umstände” geltend machen können. Bulgarien stellt sich komplett quer: Es teilte der EU mit, es werde das 800-MHz-Band weiterhin für “Zwecke der öffentlichen Sicherheit und der Verteidigung” nutzen.

“Wir haben uns für neun Länder auf zeitlich und inhaltlich begrenzte Ausnahmeregelungen im 800-MHz-Bereich geeinigt. Dies ist aus pragmatischen Gründen geschehen und wird das letzte derartige Zugeständnis sein”, erklärt Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission. “Jede Verzögerung bei der Freigabe von Frequenzen schadet unserer Wirtschaft und frustriert die Bürger. Aus diesem Grund wird die Frequenzreform ein Kernelement des Vorschlags bilden, den die Kommission im September zum Telekommunikationsbinnenmarkt vorlegen will.”

Das 800-MHz-Band gehört zur sogenannten “digitalen Dividende” – also den Frequenzen, die beim Übergang vom analogen zum digitalen Fernsehen freiwerden. Bisher haben elf EU-Länder das Band für LTE-Dienste freigegeben: Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Schweden. Die von der EU jetzt genehmigten Ausnahmeregelungen laufen spätestens Ende 2015 ab.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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