Bitkom: Netzneutralität braucht keine zusätzliche Regulierung

Die Bundesregierung sollte weiterhin auf einen intensiven Wettbewerb setzen, um die Netzneutralität zu sichern und ihre Breitbandziele zu erreichen. Der bereits bestehende Rechtsrahmen eignet sich für den Erhalt des offenen Charakters des Internet besser als eine präventive Regulierung. Die Politik sollte daher auf gesetzliche Vorschriften wie den aktuellen Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Netzneutralität verzichten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Centrums für Europäische Politik (CEP) im Auftrag des Bitkom.
“Die Studie zeigt, dass differenzierte Preis/Leistungs-Pakete im Internet Sinn machen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Ein spezielles Differenzierungsverbot für die Datenübertragung im Internet führe dagegen zu Ineffizienzen und anderen Nachteilen. Ohnehin verhindere das deutsche Wettbewerbs- und Kartellrecht schon jetzt die Diskriminierung gleichwertiger Dienste.
Solange nicht ein einzelner Provider den Markt beherrscht – und diese Gefahr bestehe in derzeit Deutschland nicht – sind laut der Studie auch Produktdifferenzierungen der Internet Provider gegenüber Endkunden, etwa über Volumentarife, ordnungspolitisch unproblematisch. Qualitätsdifferenzierung und unterschiedliche Preise helfen demnach, Kundenwünsche gezielter zu befriedigen und verhinderten, dass Gelegenheitssurfer für die sogenannten Heavy User mitbezahlen.
“Volkswirtschaftlich unsinnig und mit privaten Investitionen nicht zu leisten wäre ein so starker Ausbau der Netzkapazitäten, dass selbst in absoluten Spitzenzeiten alle Daten und Dienste von allen Nutzern reibungslos und ohne Verzögerungen abgerufen werden können”, so der Bitkom in einer Pressemitteilung. “In der Debatte über Netzneutralität wird häufig vergessen, dass die Internet-Infrastruktur nicht mit Steuermitteln, sondern privaten Investitionen in Milliardenhöhe ausgebaut wird”, spezifiziert Rohleder.
Als wichtig bezeichnet die Studie Transparenz für Verbraucher und Unternehmenskunden: Provider sollten demnach Kunden vor Vertragsabschluss in standardisierter Form über netzneutralitätsrelevante Vertragsaspekte informieren. Dazu gehören beispielsweise Datenlimits, tatsächliche Übertragungsgeschwindigkeiten oder mögliche Einschränkungen der Geschwindigkeiten.
Zumindest in diesem Punkt besteht noch reichlich Handlungsbedarf. Im März etwa mahnte die Verbraucherzentrale NRW die Deutsche Telekom und O2 erneut wegen Werbung mit Flatrates bei Tarifen ab, für die tatsächlich gedrosselte Übertragungsgeschwindigkeiten oder Volumenbegrenzungen gelten. Und erst kürzlich konnten sich die Verbraucherschützer gegen Vodafone durchsetzen, das einen Mobilfunktarif mit Volumenbegrenzung mit dem Slogan “grenzenloses Surfen” beworben hatte.
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