Suchmaske in Amazons Marketplace ist ein Abmahnrisiko

Ein im Amazon-Marketplace aktiver Online-Händler hat wegen der vom Marktplatzbetreiber integrierten Suchmaske eine Abmahnung erhalten. Darauf hat Rechtsanwalt Arndt Joachim Nagel von der Münchner IT-Recht Kanzlei hingewiesen. Grund für die Anmahnung ist eine angebliche Markenrechtsverletzung.
Der Händler bietet bei Amazon Sitzsäcke an. Auf der ihm zugeordneten Übersichtsseite im Marketplace hat Amazon auch ein Suchfeld eingerichtet, mit dem sich Interessenten einen Überblick über das Angebot des Händlers verschaffen können. Gibt man dort den Markennamen eines niederländischen Herstellers von Sitzsäcken ein, werden in der Trefferliste allerdings auch Wettbewerbsprodukte aufgeführt.
Suchroutine und Suchergebnis werden laut Nagel von Amazon vorgegeben und sind vom Händler nicht beeinflussbar. Dennoch hat er die Folgen zu tragen. Die Frankfurter Kanzlei, die den Händler im Auftrag des Sitzsack-Herstellers abgemahnt hat, begründet das damit, dass Suchende bei der gezielten Eingabe der markenrechtlich geschützten Bezeichnung erwarteten, auch Produkte dieser Marke zu finden. Werden dennoch Wettbewerbsprodukte angezeigt, stelle dies eine Markenrechtsverletzung dar.
Dieser Themenkomplex spielte früher schon bei Rechtsstreitigkeiten zu Google AdWords eine gewichtige Rolle. Im Unterschied zum Amazon Marketplace hatte es da aber der einzelne Werbende in der Hand, welche Begriffe er verknüpfen will.
“Was heute noch ein Problem im Zusammenhang mit dem Verkauf von Sitzsäcken darstellt, kann sich morgen schon als Problem im Zusammenhang mit anderen Artikeln darstellen, für die es möglicherweise ebenfalls markenrechtlich geschützte Begriffe gibt“, schreibt Nagel. Im Interesse aller Marketplace-Händler sei daher ein schnelles Eingreifen von Amazon geboten. Alternativ bleibe den Händlern nur die Möglichkeit, alle betroffenen Angebote von der Online-Plattform zu entfernen.
