Amtsgericht Hamburg schiebt Abmahnanwälten Riegel vor

Das Amtsgericht Hamburg hat in einem aktuellen Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen den Streitwert für Filesharing von Privatpersonen deutlich herabgesetzt. Der zuständige Richter beruft sich dabei auf eine kürzlich erfolgte Gesetzesänderung, die unter anderem die Flut überteuerter Abmahnungen eindämmen soll.
Damit können Anwälte nur noch rund 150 statt mehrere tausend Euro verlangen; auf Filesharing spezialisierte Abmahner setzen den Streitwert oft auf mehrere tausend Euro fest, um den Tauschbörsennutzern hohe Kosten in Rechnung stellen zu können. So war es auch im vorliegenden Fall, bei dem ein Filesharer wegen Urheberrechtsverletzungen zunächst abgemahnt und anschließend auf Ersatz der Abmahnkosten verklagt worden war.
In einem Hinweisbeschluss vom 24. Juli 2013 zum laufenden Verfahren (Az. 31a C 109/13, PDF) macht das Amtsgericht Hamburg deutlich, dass es lediglich einen Gegenstandswert in Höhe von 1000 Euro für gerechtfertigt hält. Es begründet den Beschluss damit, dass ein Rechteinhaber für Abmahnungen nur “Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen kann”. Dies gelte auch für den vorliegenden Fall, weil der Abgemahnte das Filesharing ausschließlich privat betrieben habe.
Mitte März hatte die Bundesregierung nach monatelangem Streit einen Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken (PDF) verabschiedet. Dieser sieht unter anderem vor, die Gebühren bei urheberrechtlichen Abmahnungen zu begrenzen. Bei Privatpersonen dürfte der Streitwert demnach 1000 Euro nicht überschreiten. Abmahngebühren für den Rechtsanwalt würden sich somit auf etwa 155 Euro belaufen. Nach Ansicht des Amtsgerichts Hamburg muss diese Zielsetzung des Gesetzgebers bereits zum jetzigen Zeitpunkt maßgeblich sein.
Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht durch den Beschluss des Amtsgerichts Verbraucher, die im privaten Bereich einen Urheberrechtsverstoß begangen haben, künftig besser vor maßlosen Anwaltsforderungen geschützt. “Der Beschluss gebietet den unverschämten Auswüchsen der Abmahnindustrie wenigstens in Bezug auf die direkten Anwaltskosten hoffentlich bald Einhalt”, so die Verbraucherschützer. In der Vergangenheit hätten oft auch Minderjährige und arglose Internetnutzer Forderungen von bis zu 3000 Euro erhalten.
[mit Material von Björn Greif, ZNet.de]