Facebook erklärt: So nutzen wir persönliche Daten für Werbung

Als Folge der Einigung im Streit um Anzeigen mit ‘Likes’ hat Facebook seine Datenverwendungsrichtlinie und die Erklärung der Rechte und Pflichten überarbeitet. Die Neuerungen sollen Mitglieder besser informieren, wie ihre Daten für Werbezwecke eingesetzt werden. Nutzer haben nun sieben Tage Zeit, die Vorschläge zu kommentieren. Abstimmen können sie darüber allerdings nicht.
Anfang der Woche hatte ein Bezirksrichter einem Vergleich zugestimmt, mit dem eine Sammelklage um die Sponsored Stories beigelegt wurde. Mit ihnen werden Facebook-Nutzer auch ohne ausdrückliche Einwilligung zu Werbeträgern. Die Urheber der bereits 2011 eingereichten Klage warfen dem Unternehmen vor, damit die Privatsphäre seiner Nutzer zu verletzen.
An der Werbung hält Facebook fest. Allerdings verpflichtete es sich, seine erwachsenen Nutzer über die Werbenutzung zu informieren. In der Erklärung der Rechte und Pflichten heißt es jetzt dazu: “Du erteilst uns deine Erlaubnis zur Nutzung deines Namens, Profilbilds, deiner Inhalte und Informationen im Zusammenhang mit kommerziellen, gesponserten oder verwandten Inhalten (zum Beispiel eine Marke, die dir gefällt), die von uns zur Verfügung gestellt oder aufgewertet werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass du einem Unternehmen beziehungsweise einer sonstigen Organisation die Erlaubnis erteilst, uns dafür zu bezahlen, deinen Namen und/oder dein Profilbild zusammen mit deinen Inhalten oder Informationen ohne irgendeine Entlohnung für dich zu veröffentlichen.”
Einschränkungen gelten für minderjährige Nutzer. Sie müssen den neuen Richtlinien zufolge zuscihern, dass mindestens ein Erziehungsberechtigter “den Bedingungen dieses Abschnitts (sowie der Verwendung deines Namens, deines Profilbilds, deiner Inhalte und Informationen) in deinem Namen zugestimmt hat.” Ursprünglich wollten Datenschützer erreichen, dass Minderjährige ganz ausgenommen werden.
Beispiele für Auswirkungen der neuen Datenverwendungsrichtlinie
In der Neufassung der Datenverwendungsrichtlinie nennt Facebook auch Beispiele für die Verknüpfung von Nutzerdaten und Werbung. “Zusätzlich zum Schalten von relevanten Werbeanzeigen koppelt Facebook manchmal Werbeanzeigen mit sozialem Kontext, also Meldungen über umfeldorientierte Handlungen, die deine Freunde getätigt haben. Beispielsweise kann eine Werbeanzeige für die Facebook-Seite eines Sushi-Restaurants an eine Neuigkeiten-Meldung darüber gekoppelt sein, dass diese Seite einem deiner Freunde gefällt.”
Auch in anderen Bereichen präzisiert Facebook den Umgang mit Nutzerdaten. Wenn ein Nutzer etwa möchte, dass der Anbieter einer mit Facebook verknüpften Anwendung seine Daten löscht, dann muss er sich dazu an den Hersteller der App und nicht an Facebook wenden. Facebook weist zudem darauf hin, das Nutzer Kosten für Datenübertragungen und SMS – beispielsweise bei der Aktualisierung einer Facebook-App – selbst tragen müssen.
Facebook macht des Weiteren klar, dass es Daten über die Geräte erhält, die Mitglieder nutzen, um Facebook-Apps zu installieren oder auf das Soziale Netzwerk zuzugreifen. Dazu gehören Informationen über den Gerätetyp, das Betriebssystem und möglicherweise auch die Telefonnummer.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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