Patentgesetz in Neuseeland schließt Software grundsätzlich aus

In Neuseeland wurde nach fünf Jahren andauernden Diskussionen ein neues Patentgesetz verabschiedet. Es schließt Softwarepatente ausdrücklich aus. Zwar fand die Idee zuletzt einen überzeugende Mehrheit im Parlament, es bleiben aber Zweifel an der Effizienz des Gesetzes.
Der neuseeländische Handelsminister Craig Foss begrüßte die Modernisierung des Patentrechts als “Schritt hin zu mehr Innovationen aus Neuseeland.” Foss weiter: “Indem klar definiert wird, was patentiert werden kann, geben wir neuseeländischen Firmen mehr Flexibilität, um existierende Erfindungen anzupassen und zu verbessern, schützen aber weiterhin alle echten Erfindungen.”
Softwarekonzerne hatten sich gegen das schlicht Patents Bill genannte Gesetz gestellt. Das Institute of IT Professionals (IITP) sieht es dagegen positiv. Dessen CEOs Paul Matthews gratulierte Foss, auf die IT-Branche gehört und sichergestellt zu haben, dass Software keine Aufnahme in die Liste patentierbarer Erfindungen fand.
Die IITP hat in einer Befragung ihrer Mitglieder ermittelt, dass sich 94 Prozent für ein Verbot von Softwarepatenten aussprachen. “Das Patentsystem funktioniert für Software nicht, weil es für echte Technikfirmen fast unmöglich ist, neue Software zu entwickeln, ohne hunderttausende existierende Softwarepatente zu nutzen – oft für Selbstverständlichkeiten”, so Matthews. Die Entscheidung sende ein deutliches Signal in die Welt hinaus, dass Neuseeland keine “Patenttrolle” akzeptiere.
Patentblogger Florian Müller gibt allerding zu bedenken, das neue Gesetz schaffe Softwarepatente gar nicht ab. In seiner ausführlichen Darstellung begründet er unter anderem, das Gesetz verwende die Klausel “als solche”. “Computerprogramme als solche” würden aber auch von vielen europäischen Staaten von der Patentierung ausgeschlossen. Das ändere nichts daran, dass solche Schutzrechte in den vergangenen Jahren in Europa in hunderttausenden von Fällen zugesprochen worden seien. Das neuseeländische Gesetz nehme immerhin eine ähnliche Haltung wie das britische ein, das das strengste Patentrecht in Europa sei.
In einem weiteren Beitrag liefert Müller auch Beispiele für Fälle, in denen das neuseeländische Gesetz nicht klar genug sei, um Softwarepatente wirklich zu verhindern. So seien etwa Grafikkarten nicht von der Patentierung ausgeschlossen. Wenn sich also jemand einen “als solchen” nicht patentierbaren Videokompressionsstandard nach neuseeländischem Recht schützen wolle, müsse er nur eine Grafikkarte entwickeln und patentieren lassen, die dieses Kompressionsverfahren verwende.
[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]