Kabel Deutschland spendiert seinen Doppel-Flat-Paketen höhere Datenrate

Kabel Deutschland bietet seine als Internet & Telefon vermarkteten Doppel-Flat-Pakete ab 10. November mit größerer Bandbreite an. Statt 20 beziehungsweise 32 MBit/s unterstützen sie künftig Übertragungsraten von 25 respektive 50 MBit/s im Downstream (Upstream: 1 und 2 MBit/s). Die Angebote gelten nur für Neukunden. Als einmalige Bereitsstellungsentgelt für alle “Internet & Telefon”-Produkte verlangt Kabel Deutschland 39,90 Euro.
Die Bezeichnung für des Tarifs ändert der Kabelnetzbetreiber entsprechend der Bandbreitenerhöhung in “Internet & Telefon 25”. Der Einstiegspreis von 19,90 Euro bleibt gleich. Allerdings wird ab dem 13. Monat der zweijährigen Vertragslaufzeit eine Monatsgebühr von 24,90 Euro fällig. Beim bisherigen Angebot “Internet & Telefon 20” erhöhte sich der Betrag erst ab dem 25. Monat auf 29,90 Euro.
Übr die gesamten zwei Jahre der Vertragslaufzeit hinweg gerechnet ist das neue Angebot also 60 Euro teurer als das alte: Statt 477,60 Euro zahlen Kunden in diesem Zeitraum 537,60 Euro. Es bietet dafür aber natürlich auch höhere Geschwindigkeiten. Bei drei Jahren Laufzeit ergibt sich bei beiden Tarifen eine Summe von 836,40 Euro. Ab dem 37. Monat ist der neue Tarif wieder günstiger.
Den Tarif “Internet & Telefon 32” löst Kabel Deutschland durch das Paket “Internet & Telefon 50” ab. Genau wie beim 25-MBit/s-Tarif umfast er über die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten eine Internet- und eine Festnetz-Flatrate. Der Einstiegspreis beträgt ebenfalls 19,90 Euro. Ab dem 13. Monat fallen beim monatlich 32,90 Euro statt wie bisher 29,90 Euro an. Damit ist er bei zwei Jahren Laufzeit insgesamt 36 Euro teurer, bietet aber deutlich größere Bandbreite.
Bedacht werden sollte, dass Kabel Deutschland die Übertragungsgeschwindigkeit seiner Internetanschlüsse drosselt. Ab einem Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GByte pro Tag behält es sich bei Neuverträgen das Recht vor, die Bandbreite auf 100 KBit/s zu begrenzen. Im Gegensatz zur Deutsche Telekom, gilt die Drosselung aber nur für den Tag der Voluemnüberschreitung, statt für den restlichen Abrechnungszeitraum und lediglich für Filesharing-Anwendungen.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]