Microsoft belohnt reuige Nutzer gefälschter Windows-7-Versionen

Microsoft will durch eine Cashback-Aktion Besitzer gefälschter oder lizenzrechtlich bedenklicher Windows-7-Version dazu animieren, auf eine Original-Version von Windows 7 oder gleich auf Windows 8.1 umzusteigen. Als Anreiz verspricht der Konzern eine Erstattung von 25 Euro beim Umstieg von einer nicht seinen Vorstellungen entsprechenden Version von Windows 8.1 Pro, Windows 7 Professional und Windows 7 Ultimate. Lediglich 20 Euro sind ihm Umsteiger von Windows 8.1 und Windows 7 Home Premium Wert.
Die Aktion begründet Microsoft damit, dass auf dem deutschen Markt vermehrt Softwarefälschungen, insbesonders von Windows-7-Versionen in Umlauf seien. Den genauen Ablauf des Betriebssystem-Umtausch beschreibt der Konzern auf der Aktionswebseite. Dort bietet er auch Informationen, wie Kunden Original- und Fälschung auseinanderhalten können.
Da er dort auch viel Wert auf die jeweilige Verpackung legt ist naheliegend, dass Microsoft damit auch den legalen aber unerwünschten Handel mit OEM-Versionen eindämmen möchte. Auch dass Microsoft mehrmals betont, dass “ein deutlicher Hinweis für eine zweifelhafte Windows-Version ein sehr niedriger Preis ist”, legt dies nahe.
Für den Konzern bieten sich im Rahmend er Aktion zudem zahlreiche Anhaltspunkte, um seine Händlerschaft genauer unter die Lupe zu nehmen. Denn Kunden, die sich den Erstattungsbetrag sichern wollen, müssen neben Address- und Bankdaten sowie den Produktdaten auch einen Scan des Kaufbeleges des verdächtigen Windows-Produktes sowie den Scan des Kaufbeleges des neuen, originalen Windows-Produktes vorlegen. Die Bestandteile der alten Software sind zudem an den Konzern zu schicken, was kostenlos erledigt werden kann.
Etwas verwirrend ist die Formulierung auf der Aktionswebsite: „Sollten Sie der Meinung sein, eine Fälschung oder lizenzrechtlich bedenkliche Windows 7 Versionen gekauft zu haben, so können Sie hier ihre Software auf Echtheit überprüfen. Zusätzlich erhalten Sie beim Neukauf einer original Windows 7 oder 8.1 Version ein Cashback von bis zu 25 Euro.“
Weder da noch an anderer Stelle wird verlangt, dass es sich tatsächlich um eine gefälschte Software handelt – lediglich der Verdacht sollte beim Käufer bestehen. Offenbar kann also, wer sich dumm stellt, die neue Software auch dann günstiger bekommen, wenn die zuvor genutzte legal erworben wurde. Allerdings ist das Risiko für den Konzern durch die Einschränkungen beim Kaufdatum gering. Ärgerlich werden könnte die ganze Aktion allerdings für so angeschwärzte Händler: Ihnen stehen möglicherweise auch dann Überprüfungen ins Haus, wenn sie sich keinerlei Vergehens schuldig gemacht haben.
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