Streaming: Weitere Abmahnwellen sind zu erwarten

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke hat es geschafft, den derzeit vielbeschäftigten Regensburger Kollegen Thomas Urmann telefonisch zu sprechen. Die Kanzlei Urmann + Collegen hat in den vergangenen Tagen zehntausende Kunden der Deutschen Telekom wegen Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzung des auf Porno-Filme spezialisierten Portals Redtube abgemahnt. Und sie wird, so Solmecke in seinem Blog, in den kommenden Wochen auch tausende Kunden anderer Provider anschreiben: Die Auskunftsbeschlüsse des Landgerichts Köln lägen bereits vor.

Erwirkt wurden sie von Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Der hat sich offenbar an die Kanzlei Urmann + Kollegen gewandt, weil er Hilfe bei der Abwicklung der Massenabmahnungen benötigte – und dafür ist die Regensburger Kanzlei keine unbekannte Adresse. Sie hat in der Vergangenheit zum Beispiel durch die Ankündigung eines “Pornoprangers” auf sich aufmerksam gemacht. Dort wollte sie Namen von Abgemahnten veröffentlichen, die angeblich per Filesharing solche Filme verbreitet haben und sich weigerten, Zahlungen zu leisteten.
Auch mit Massenabmahnungen kennt man sich bei Urmann + Collegen aus: Im Auftrag eines nicht sehr erfolgreichen Online-Händlers hat man Shop-Betreiber wegen fehlerhafter AGB abgemahnt. Laut dem Blog Regensburg Digital verschickte man “innerhalb von nicht einmal zwei Wochen weit über 1.000 Abmahnungen an Online-Händler“, die dafür anfallenden Anwaltsgebühren “würden sich auf rund 700.000 Euro belaufen”.
Da sich einige der Betroffenen wehrten, kam es zum Prozess. Darin bescheinigte der Richter des Amtsgerichts Regensburg Urmann beziehungsweise seiner Kanzlei, dass sie “sittenwidrig” und aus “verwerflicher Gesinnung” gehandelt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Termin für die Verhandlung im Berufungsverfahren ist für den 18. März 2014 am Landgericht Regensburg angesetzt.
Seit April läuft zudem ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Regensburg gegen U+C und den Klienten KVR Handelsgesellschaft beziehungsweise dessen Geschäftsführer Frank Drescher wegen versuchten Betrugs.
Wie die jetzige Aktion der rührigen Regensburger Kanzlei ausgeht, ist noch offen. Gegenüber Solmecke soll Urmann erklärt haben, viele Angeschriebene hätten sich bereits gemeldet und seien zur Zahlung der geforderten 250 Euro bereit. Anwälte gegen dagegen überwiegend davon aus, dass es sich lohnt, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen: Im Gegensatz zu Abmahnungen beim Filesharing halten sie Abmahnungen für die Nutzung von Streaming-Angeboten für wenig erfolgversprechend.
Anwalt Christian Solmecke legt auf Youtube seine Ansicht zu Abmahnungen für die Nutzung von Streaming-Angeboten dar.