Streaming-Abmahnungen: Schweizer Medien nehmen The Archive AG ins Visier

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Nachdem sich in den vergangenen Tagen deutsche Medien, Anwälte und Experten ausführlich mit den Anwälten und Hintermännern der Massenabmahnungen wegen Streaming von Filmen bei Redtube befasst haben, nehmen jetzt auch Schweizer Medien und Behörden Witterung auf. Berichten zufolge haben die in der Schweiz ansässige The Archive AG und ihre Geschäftspartner mit der Beschaffung – sofern diese überhaupt technisch korrekt erfolgte – und der Weitergabe der IP-Adressen auch gegen Schweizer Recht verstoßen.

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Das erklärt das reißerisch aufgemachte Schweiz Magazin in einem Beitrag unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichts in Lausanne aus dem Jahre 2010 (Aktenzeichen: 1C_285/2009). Das oberste Schweizer Gericht gab damals dem obersten Datenschutzbeauftragten der Schweiz Recht, der die Methoden der Logistep AG beim Sammeln von IP-Adressen von Filesharern bemängelt hatte.

Das Vorgehen der Logistep AG sah das Gericht als unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen. Anders als der Adresssammler wertete es IP-Adressen in dem verhandelten Fall nämlich als Personendaten im Sinne des Schweizer Datenschutzgesetzes. Daran ändere auch das von Logistep ins Feld geführte Argument nichts, dass sie den Personenbezug ja erst nach der vor Gericht durch Dritte erwirkte Auskunft des Internetproviders bekämen.

Dem Schweiz Magazin zufolge hätten damit Schadensersatzforderungen von in der Schweiz ansässigen, abgemahnten Redtube-Usern gute Chancen. Außerdem hält das Magazin es für “nicht unwahrscheinlich”, dass gegen The Archive AG Bußgelder im “sechsstelligen Bereich” verhängt werden. “Die Bundesanwaltschaft und die Zürcher Staatsanwaltschaft werden auch feststellen wollen, ob es sich vielleicht sogar um bandenmässige oder organisierte Kriminalität handelt.” Konkrete Anhaltspunkt dafür, dass Ermittlungen laufen, nennt es aber nicht, schwadroniert nur noch über das seit der Affäre um Steuer-CDs getrübte Verhältnis von deutscher und Schweizer Justiz.

Deutlich seriöser berichtet die Handelszeitung heute, dass The Archive AG am Firmensitz in Bassersdorf bei Zürich bisher keine Steuern entrichtet hat. Das liegt zum einen an der überschaubaren Periode der Geschäftstätigkeit: Das Unternehmen wurde erst im März 2011 von Ralf Reichert gegründet.

Laut Akten, die Handelszeitung.ch vorliegen, wurde allerdings für die Steuerperiode 2012 keinerlei Reingewinn erwirtschaftet. Das in der Schweiz sogenannte “steuerbare Vermögen” habe sich auf 100.000 Franken belaufen, exakt das für die Gründung einer Schweizer Aktiengesellschaft erforderliche Kapital.

Rechtsanwalt Malte Dedden erklärt auf conlegi.de, dass es sich bei all diesen Diskussionen und der Aufdeckung von Leichen im Keller der Abmahner eigentlich um Nebenschauplätze handelt: “Es ist egal, ob die Filme aufgerufen wurden oder nicht, der Anspruch ist aus Rechtsgründen bereits nicht gegeben.” In Schreiben für seine Klienten stelle er auf drei Seiten dar, wieso die angeblichen Ansprüche schon aus Rechtsgründen unabhängig von einem eventuellen Besuch der Seite redtube.com nicht bestehen können.

Derselben Ansicht wie Dedden ist auch Anwalt Niko Härting. Er schreibt: “Zahlreiche Aspekte und Randaspekte der ‘Abmahnwelle’ werden an vielerlei Orten diskutiert. Die Kernfrage gerät dabei leicht in Vergessenheit: Muss sich der Nutzer einer Streaming-Plattform darüber Gedanken machen, ob ein Video legal oder illegal auf die Plattform geladen wurde? Die Antwort lautet Nein.” Härting weiter: “Der Konsum eines urheberrechtlich geschützten Werks ist keine Nutzungshandlung und daher vom Urheberrecht nicht erfasst. Der Rechteinhaber hat keine Handhabe gegen den (reinen) Konsumenten eines Werks.”

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