Klagen gegen Vodafone wegen LTE Zuhause und Sky für unterwegs

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Vodafone und Secusmart stellen zur CeBIT 2014 die Verschlüsselungs-App Secure Call vor.

Die Verbraucherzentrale Sachsen und die Verbraucherzentrale Bayern haben gestern beim Landgericht Düsseldorf gegen Vodafone Klage eingereicht. Die Verbraucherschützer hatten den Mobilfunkkonzern zuvor per Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert – was dieser jedoch nicht getan hatte. Die Verbraucherzentrale Bayern hält das Datenvolumen bei “Sky für unterwegs” für unzureichend und die Werbung des Unternehmens für die Zusatzoption für irreführend. In Sachsen stören sich die Verbraucherschützer an der Drosselung bei den LTE-Zuhause-Tarifen des Konzerns: Ihrer Ansicht nach erklärt Vodafone diese in der Darstellung des Angebots nicht ausreichend.

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Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern ist die Vodafone-Werbung für die Zusatzoption “Sky für unterwegs” irreführend. Nutzern der “MobileTV App”, die ein Sky-Bundesliga-Paket hinzugebucht haben, verspreche sie “alle Spiele der Bundesliga live erleben” zu können. Allerdings stellt Vodafone lediglich ein zusätzliches Datenvolumen von zwei Gigabyte zur Verfügung.

“Nach etwa zwei Spielen bricht nach unserer Information die Verbindung ab. Denn dann ist das zusätzliche Datenvolumen bereits verbraucht”, sagt Katharina Grasl, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Kunden könnten das Bundesliga-Paket folglich im betreffenden Monat nur noch über ein WLAN-Netz nutzen oder müssten zusätzliches Datenvolumen kostenpflichtig hinzubuchen.
“Unserer Ansicht nach vermittelt die Werbung den Eindruck, dass man zum angegebenen Preis alle Spiele der Bundesliga auch unterwegs, das heißt ohne Nutzung eines WLAN-Netzes, verfolgen kann”, so Grasl. “Aus diesem Grund ist dies für uns ein klarer Fall von Irreführung.”

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Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte Vodafone im Dezember ebenfalls wegen unlauterer Werbung abgemahnt, allerdings ging es da um das Internetangebot “LTE Zuhause”. Nachdem der Konzern den Forderungen der Verbraucherschützer nicht nachgekommen ist, klagen diese nun. Die Vodafone-Tarife LTE Zuhause S, M beziehungsweise L versprechen schnelles Internet. Nach Übertragung eines von der jeweiligen Tarifklasse abhängigen Volumens (10, 15 respektive 30 GByte) wird der Anschluss allerdings auf 384 KBit/s gedrosselt. Die Beschränkung lässt sich kostenpflichtig aufheben.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen verschleiert Vodafone in der Präsentation seiner LTE-Zuhause-Tarife diese Drosselung, so dass Verbraucher im Sinne einer Flatrate von einer unbegrenzten Internetnutzung zu der versprochenen Geschwindigkeit ausgehen dürften. Zumindest auf der Website erläutert Vodafone (Stand 21. Januar 2014) die Volumenbeschränkung allerdings nach Ansicht der ITespresso-Redaktion ausreichend.

Vodafone-Tarife für LTE zuhause

Offenbar bezieht sich die Klage der Verbraucherzentrale Sachsen auf andre Unterlagen beziehungsweise einen früheren Stand der Website. In dem bevorstehenden Gerichtsverfahren wollen die sächsischen Verbraucherschützer auch klären lassen, ob bei der Tarifgestaltung eine Drosselung der Surfgeschwindigkeit auf weniger als ein Zehntel der ursprünglich vereinbarten Geschwindigkeit zulässig ist.

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