Neue Urheberabgabe unterscheidet zwischen privat und gewerblich genutzten PCs

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Bundesgerichtshof bestätigt Urheberrechtsabgabe auf Drucker und PCs (Bild: Shutterstock /KitchBain)

Nach dreijährigen Verhandlungen haben sich die in der ZPÜ zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften sowie VG Wort und VG Bild-Kunst auf der einen Seite und die Branchenverbände Bitkom und BCH auf der anderen auf die Höhe der Urheberabgabe für PCs geeinigt. Demnach entrichten Hersteller und Importeure privat genutzter stationärer PCs und Notebooks 13,19 Euro pro Gerät. Für Netbooks werden 10,63 Euro fällig. Der Tarif für gewerblich genutzte Rechner wurde auf 4 Euro pro Gerät festgesetzt. Von der Regelung nicht erfasst werden Tablets.

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Die Einigung setzt ein Urteil (PDF) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um. Der hatte im Oktober 2010 erklärt, dass zwischen Consumer- und Business-Geräten ein Unterschied zu machen ist. Schließlich würden mit Business-Geräten deutlich weniger Privatkopien angefertigt als mit in erster Linie privat genutzten PCs.

Mit der Unterscheidung kommt allerdings sowohl auf die Hersteller als auch die Verwaltungsgesellschaften neuer Verwaltungsaufwand zu. Um die Höhe der Urheberabgabe zu bestimmen, wird zunächst einmal geprüft, ob vom Käufer eine Umsatz-ID vorliegt. Da aber auch Händler, die an private Endkunden verkaufen, solch eine besitzen, ist außerdem eine Erklärung des Kunden erforderlich, dass dieser die gekauften PCs gewerblich nutzt und nicht an private Nutzer weiterveräußert. Im Direkt- und Projektegeschäft sammelt der Hersteller diese Erklärungen ein und reicht sie dann zur Erstattung gesammelt an die ZPÜ ein.

Firmen, Gewerbetreibende oder Selbständige, die ihre PCs oder Notebooks über Händler einzeln kaufen, können sich mit einem Antrag bei der ZPÜ den zu viel gezahlten Betrag zurückholen. Dies gilt für alle ab dem 1. Januar 2014 erworbenen Rechner. Für die Beantragung wird die ZPÜ auf ihrer Website Möglichkeiten einrichten. Wie lange das dauert, ist derzeit allerdings noch offen. Mit den Vorgängen vertraute Personen rechnen gegenüber ITespresso mit einigen Wochen.

Der nun ausgehandelte Vertrag gilt für die Hersteller und Importeure rückwirkend ab dem Jahr 2011. Er läuft mindestens bis Ende 2016. Nach Schätzungen des Branchenverbands fließen den Urhebern damit für die Jahre 2011 bis 2013 rund 240 Millionen Euro von den IT-Unternehmen zu. Ab 2014 sei mit jährlichen Zahlungen in Höhe von rund 70 Millionen Euro zu rechnen.

“Wir haben zwar eine bestmögliche Verständigung zur Umsetzung der EuGH-Entscheidung erreicht. Dennoch ist damit ein enormer administrativer Aufwand für alle Beteiligten verbunden”, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. “Das bestehende System der Geräteabgabe ist letztlich ein anachronistisches Modell, das für die digitale Welt vollständig ungeeignet ist.”

Mit den Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden nicht nur auf Computer, sondern auch auf Drucker und Kopierer sowie Speichermedien wie USB-Sticks oder CD-Rohlinge erhoben. Für Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind die nationalen Verwertungsgesellschaften zuständig. Diese erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme zu der Einigung: “[Sie] zeigt, dass bei gutem Willen aller das Vergütungssystem für private Vervielfältigungen in Deutschland funktioniert.”

Im Vorfeld der jetzt erzielten Einigung teilte die VG Wort zur Urheberabgabe mit, dass Ende April die Verhandlung zwischen ihr und Herstellern von Druckern und Computern vor dem Bundesgerichtshof wieder aufgenommen würden. Dabei geht es noch um Vergütungsansprüche nach altem Recht, das bis 2007 galt.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]

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