Wie sich Start-ups und Freelancer die Rente sichern

Programmierer, Webdesigner, freiberufliche ITexperten und andere unternehmerisch Tätige können die gesetzliche Rentenversicherung und deren Kosten umgehen. Für ihre Arbeitnehmer müssen sie einen Anteil bezahlen, für sich selbst aber nicht. Doch was passiert, wenn das Start-up baden geht und in den Zeiten der Anstrengung für neue Ideen nichts für das Alter eingezahlt wurde?
Das Freelancer-Projektportal Gulp warnt selbständige IT-Dienstleister: sie müssen sich bis Ende März überlegen, ob sie noch aus freien Stücken in die staatlichen Sozialkassen für das Jahr 2013 einzahlen. Die Höhe der Beiträge bestimmen freiwillig Versicherte selbst.
Rendite, Steuern und mögliche Erwerbsminderung berücksichtigen
Mindestens müssen aber monatlich 85,05 Euro investiert werden, erklärt der von GULP zitierte Münchner Rentenberater Johann Walter. Das lohne sich aber nicht in allen Fällen. Weil inzwischen auch Rentenbezüge besteuert werden, kann die Gesamtrendite im Vergleich zu mancher privaten Geldanlage (deren Ergebnis meist auch versteuert werden muss) oft minimal ausfallen.
Wichtig ist die aktuelle Steuerprogression: Wer zu lange einbezahlt – auch freiwillig – könnte am Ende so viel Rente bekommen, dass er nach Abzug der Steuern weniger Geld hat als der nicht Zahlende; diese Auswirkung der Steuerprogression muss im Einzelfall abgewägt werden.
Anderereits kann ein Anspruch auf Alterspension oder Erwerbsminderungsleistung durchaus sinnvoll sein. Eine Altersrente vom Staat bekommt nur, wer fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Stehen Selbstständige kurz davor, kann es sich also durchaus lohnen, die fünf Jahre voll zu machen.
Die Erwerbsminderungsleistungen der gesetzlichen Rentenkassen, deren Vergabe sehr restriktiv gehandhabt wird, können “ausgebrannten” Freelancern doch noch helfen, über die Runden zu kommen. Das geht jedoch nur dann, wenn die Einzahlungszeiten lückenlos bleiben. Lücken durch Ausbildung, Mutterschutz und Arbeitslosigkeit werden von der Deutschen Rentenversicherung auch dann als Beitragszeit einbezogen, wenn man in diesem Zeitraum selbst nichts eingezahlt hat. Ausfallzeiten durch Selbständigkeit ohne Einzahlungen haben aber zur Folge, dass eventuelle bisherige Ansprüche nicht nur geringer werden, sondern sogar ganz verfallen.
Mit Hilfe der freiwilligen Beiträge ist es also möglich, sich den Erwerbsminderungsschutz aufrechtzuerhalten. “Der Mindestbeitrag reicht, denn der Vorteil besteht unabhängig von der Beitragshöhe”, empfiehlt Walter.
Frührente, Kur und Krankenkassenkosten einrechnen
Auch die ktuell gerade wieder heiß diskutierte vorzeitige Altersrente ab 63 kann manchmal durch freiwillige Versicherung in Anspruch genommen werden: Eine Grenze sind derzeit 35 Jahre Beitragszeit. Wer zum Beispiel 1955 geboren ist und 35 Versicherungsjahre voll hat, kann dies tun. Wenn nur noch ein oder zwei Jahre fehlen, sollte freiwillig der Mindestbeitrag eingezahlt werden.
Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert zudem Rehabilitationsleistungen, wenn mindestens 15 Beitragsjahre erreicht sind. Die “Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben” – zum Beispiel eine Kur – übernehmen die Rentenämter bei Selbständigen aber nur, wenn diese durch die freiwillige Versicherung diese Zeit erreicht haben.
Die Rente, die am Ende erreicht wird, wirkt sich zudem auf die Krankenkassenbeiträge aus. Kostenlose Familienmitversicherung ist möglich, wenn das Renteneinkommen unter 395 Euro im Monat beträgt. Liegt man auch nur einen Cent darüber, muss man sich selbst krankenversichern.
“Hierbei kommen in etwa Kosten von 160 bis 180 Euro im Monat zusammen”, berechnet Rentenberater Johann Walter: “Wenn Sie mit Ihrer Altersrente ohnehin schon den 390 Euro nahe kommen, sollten Sie nicht weiter freiwillig Beiträge einzahlen, um nicht am Ende weniger Geld zur Verfügung zu haben.”
Fazit
Der Rentenberater fasst zusammen: “Zu erwarten, dass Selbstständige mit freiwilligen Beiträgen eine erhebliche Erhöhung der Regelaltersrente erreichen, ist in den meisten Fällen unrealistisch. Auf eine private Vorsorge wie eine private Rentenversicherung oder die Rürup- oder Basisrente sollten Freelancer also auf keinen Fall verzichten.”
Die gesetzliche Versicherung als freiwillige Leistung lohnt sich aber vor allem für Selbständige, die schon jahrelang als Angestellte eingezahlt hatten und nicht auf Vorteile wie Erwerbsunfähigkeits- oder Frührente verzichten wollen. Bei der Altersrente muss in jedem Fall einzeln entschieden werde, ob man sich aus der gesetzlichen Versicherung herauszieht oder ihre Vorteile nutzt.