Neues Recht: Onlineshops müssen ihre Websites ändern

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Trusted Shops Logo (GRafik: Trusted Shops)

Ab dem 13. Juni 2014, wenn das neue Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft tritt, gelten für Shopbetreiber neue Pflichten und Vorschriften beim Widerrufsrecht. Die Trusted-Shops-Rechtsexperten Dr. Carsten Föhlisch und Martin Rätze fassen in einem PDF-Dokument zusammen, welche Aufgaben auf die Betreiber der Web-Kommerz-Angebote zukommen.

Trusted ShopsVor allem die Käuferbelehrungstexte in den Onlineshops müssen geändert werden, erklären die Autoren und führen die nötigen Details einzeln auf. Wichtigster Punkt ist die Aufhebung des kostenlosen Rückgaberechts. Da zu viele Käufer die Rücksendung schon von Anfang an einkalkulieren, steigen Versandosten für den Handel. Mit der neuen Richtlinie tun sie das nicht mehr unbedingt – aber nur, wenn der E-Commerce-Anbieter die neuen Regeln beachtet.

Der Onlineshop muss dazu den Kunden darauf aufmerksam machen, dass dieser etwaige Rücksendekosten künftig selber tragen muss. Die Autoren des Papiers betonen: “Es bleibt dem Händler jedoch unbenommen, diese Kosten als Serviceleistung für den Kunden zu übernehmen. Auf der anderen Seite sind im Widerrufsfall die Hinsendekosten weiterhin vom Händler zu tragen.”

Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht werden zudem erweitert: Der Verbraucher muss über das neue Muster-Widerrufsformular informiert werden, wie er sein Einspruchsrecht ausüben kann – aber nicht muss.

Das neue Recht habe gewisse Unzulänglichkeiten in seinen Muster-Belehrungen, erkennen Fröhlisch und Rätze in ihrem Werk. Darauf aufbauend geben sie Tipps, wie Shopbetreiber die Stolpersteine am einfachsten umgehen können. Das wiederum kann Verbrauchern Tipps geben, auf welche Formulierungen sie beim Online-Shopping besonders achten müssen, um den “richtigen” Betreiber auszuwählen.

Nach den neuen Informationspflichten muss der Kunde zukünftig spätestens bei Einleitung des Bestellvorgangs darüber informiert werden, ob im Shop Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsarten akzeptiert werden. In vielen Fällen muss das Warenversandangebot also derart in seiner Logik angepasst werden, dass die Daten über eventuelle Nichtlieferbarkeit oder über Einschränkungen im Ablauf der Seitenpräsentation vorgezogen werden müssen.

Auf einer allgemeinen Informationsseite muss der Shop schließlich darüber informieren, ob für die verkauften Waren die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen – und im Falle des Angebotes von Kundendiensten, Serviceleistungen oder Garantien müssen die Bedingungen hierfür genannt werden.

Telefon-Hotlines dürfen künftig nicht mehr als den Grundtarif kosten. Das bedeutet, dass für solche Anfragen keine teuren 0900- oder 0180-Nummern mehr angeboten werden dürfen.

In einer Händlerumfrage eroiert Trusted Shops derzeit bis zum 28. Februar, wie die deutschen Händler mit diesen neuen Regeln umgehen.

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