Apple bekommt Patent für Überwachung von Körperfunktionen durch Kopfhörer

Das US-Patentamt hat Apple ein Patent für ein Überwachungssystem zugesprochen, das Körperfunktionen messen und zur Steuerung elektronischer Geräte durch Gesten mit dem Kopf dienen kann. Es soll dazu “nahe dem Kopf oder Ohr eines Nutzers” angebracht sein und etwa mit einem Kopfhörer einzusetzen sein.
“In einer Ausführungsform kann das Überwachungssystem beispielsweise mit Kopfhörern, Ohrstöpseln oder Headsets genutzt werden”, heißt es in der Beschreibung für das US-Patent 8.655.004. Das System soll Aktivitäten des Nutzers etwa bei Ausgleichs- oder Leistungssport aufzeichnen können. Durch seine Positionierung sei es auch in der Lage biometrische Daten wie Körpertemperatur, Schweißabsonderung und Herzfrequenz zu erfassen.
Ein besonderer Vorteil der Erfindung sei es laut Apple, dass die Überwachungsfunktionen in einem Hörgerät integriert sind. Höre der Nutzer ohnehin etwa über Kopfhörer Musik von einem tragbaren Medienplayer, erhalte er solche Möglichkeiten, ohne ein zusätzliches Gerät mitführen zu müssen. Apple denkt an den Einsatz des System mit drahtlosen wie auch kabelgebundenen Geräte. Es soll in Kopfhörern entweder eingebaut oder an ihnen befestigt werden.
“Das Überwachungssystem kann außerdem eingesetzt werden, um ein elektronisches Gerät zu steuern. In einer Ausführungsform erleichtert das Überwachungssystem dem Nutzer die Steuerung eines elektronischen Geräts mittels Kopfbewegungen”, so Apple weiter. Beim derart kontrollierten Gerät soll es sich um ein stationäres ebenso wie um ein mobiles Produkt handeln können, etwa ein Telefon oder einen Medienplayer.
In der umfangreichen Patentbeschreibung finden sich keine konkreten Einzelheiten. Beispielsweise nicht aus ihr hervor, wie die Herzfrequenz gemessen werden soll. Das jetzt veröffentlichte Patent wurde am 21. August 2008 angemeldet. Apple beansprucht außerdem Priorität aufgrund der schon am 16. Oktober 2007 erfolgten vorhergehenden Anmeldung für ein Schutzrecht, das 2009 veröffentlicht wurde. Als eine rechtliche Folge ergibt sich daraus, dass eine Erfindung nur am früheren Anmeldetag gegenüber dem Stand der Technik neu sein musste, um patentwürdig zu sein. Entwürfe, die später als Oktober 2007 bekannt wurde, wären daher bei einer Überprüfung des Patents nicht zu berücksichtigen.
[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]
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