Bundesnetzagentur will Routerzwang per Verordnung abschaffen

Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf einer Verordnung veröffentlicht, die für mehr Transparenz im Breitband- und Mobilfunkmarkt sorgen und den sogenannten Routerzwang untersagen soll. Gegen letzteren hatten sich im vergangen Jahr zunächst AVM und dann auch zahlreiche andere Hersteller ausgesprochen und der Bundesregierung Untätigkeit vorgeworfen. Im Oktober hatte die Bundesnetzagentur dann eine Anhörung dazu angesetzt, außerdem hatte die neu gewählte Bundesregierung im Herbst das Thema aufgegriffen.
Laut Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, sollen Kunden mit der Transparenz-Verordnung einen Rechtsanspruch gegenüber ihrem Anbieter erhalten, die Zugangskennungen und Passwörter zur Nutzung der angebotenen Dienste zu erfahren. “Damit ist es Endkunden möglich, nicht nur den Router des Anbieters, sondern auch Router anderer Hersteller zu nutzen. Wir stärken damit nachhaltig die freie Endgerätewahl. Außerdem können wir damit bereits kurzfristig den politischen Willen der Großen Koalition zur Digitalen Agenda in diesem Punkt umsetzen.”
Der Verordnungsentwurf sieht zudem aber noch zahlreiche Regelungen vor, die für mehr Klarheit im Geschäftsverkehr zwischen Verbrauchern und Telekommunikationsanbietern sorgen sollen. Dazu gehört unter anderem, dass Festnetz- und Mobilfunkanbieter Kunden künftig bereits bei Vertragsabschluss in einem übersichtlichen Informationsblatt über die maximal mögliche Bandbreite sowie die Mindestbandbreite informieren müssen. Im Mobilfunkbereich soll nach Möglichkeit auch die durchschnittliche Bandbreite angegeben werden.
“Wir wollen erreichen, dass sich der Verbraucher auf einen Blick darüber informieren kann, welche Datenübertragungsrate er in seinem Vertrag vereinbart hat und welche Qualität ihm nach der Schaltung seines Anschlusses tatsächlich geliefert wird. Entscheidend ist dabei, dass er diese Informationen von seinem Telekommunikationsanbieter auf eine einfache und verständliche Art und Weise erhält und sich nicht mühevoll zusammen suchen muss”, begründet Homann den Entwurf.
Der Entwurf enthält zudem die Vorgabe, dass die Anbieter Verbraucher direkt nach der Anschlussschaltung auf Möglichkeiten zur Messung seiner Bandbreite hinweisen müssen. Einige bieten dafür bereits heute einen sogenannten Speedtest an, die Bundesnetzagentur will jedoch einen eigenen, unabhängigen entwickeln und anbieten. Die Anbieter sollen zudem die im jeweiligen Vertrag vereinbarte sowie die gemessene Bandbreite in einer Graphik übersichtlich darstellen müssen.
Damit Verbraucher sich vor Vertragsschluss über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren können, sollen Anbieter für jeden Vertrag ein Produktinformationsblatt erstellen müssen. Darin sollen sie auch darüber informiert werden, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind und welche nicht. Zudem sollen Kunde in der monatlichen Rechnung über das Ende der Mindestvertragslaufzeit informiert werden und darauf hingewiesen werden, wo sie ausführliche Informationen zum Anbieterwechsel finden. “Damit verbinden wir Verbraucherschutz und aktive Wettbewerbsförderung”, erklärte Homann.
Bis zum 31. März besteht nun Gelegenheit, Stellungnahmen zu dem Entwurf abzugeben. Anschließend müssen für die endgültige Fassung der Transparenz-Verordnung das zuständige Bundesministerien und der Deutsche Bundestag zustimmen. Danach kann die Rechtsverordnung erlassen werden.
Hersteller vermissen Offenlegung der Netzzugangsschnittstelle
Die Hersteller, die sich bereits vor einem Jahr gegen den Routerzwang ausgesprochen haben, begrüßen erwartungsgemäß den Entwurf der Bundesnetzagentur. Die 19 Hersteller, darunter AVM, Buffalo, D-Link, Draytek und Lancom, weisen jedoch darauf hin, dass Netzbetreiber ihren Kunden dem Entwurf zufolge auf Anfrage die Zugangskennungen für Internet- und Sprachdienste herausgeben müssen. Die Hersteller empfehlen jedoch, dass Kunden diese Daten unaufgefordert bereits bei Vertragsabschluss übergeben werden. So sei das übrigens auch im Koalitionsvertrag festgelegt.
Außerdem vermissen die Hersteller in der Verordnung die von ihnen geforderte Klarstellung zur Netzzugangsschnittstelle. “Im Interesse des Marktes empfehlen die Hersteller dringend die generelle Offenlegung der jeweiligen Netzzugangsschnittstelle für den direkten Anschluss an das physische Medium.“ Nur so sei nämlich gewährleistet, dass die Hersteller in der Lage sind, für den jeweiligen Netzzugang voll kompatible Geräte herzustellen und damit eine Auswahlmöglichkeit für die Anwender zu bieten, heißt es in einer Stellungnahme.
Anbieter kritisieren geplanten Speedtest
Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) begrüßt die Initiative der Bundesnetzagentur grundsätzlich. Er bedauert allerdings, dass sich die Behörde nicht dazu entschlossen hat, den von der Telekommunikationsbranche erstellten Selbstverpflichtungsentwurf zur Förderung der Transparenz im Endkundenmarkt mitzutragen und es für erforderlich hält, eine eigene Verordnung zu erlassen.
Das von der Bundesnetzagentur geplante Messverfahren sieht der BREKO ebenfalls kritisch. Er bemängelt, dass offensichtlich auch weiterhin auf Basis eines, seiner Aussage zufolge nur sehr begrenzt aussagefähigen Verfahrens, Onlinetests durchgeführt werden sollen.
“Hier hatte die TK-Branche der Bundesnetzagentur einen technisch sinnvolleren Vorschlag gemacht, bei dem die Messung zwischen dem sogenannten Internet Access Device (also dem Modem oder Router) beim Verbraucher und einer definierten Gegenstelle im Backbone des Anbieters vorgenommen wird. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, den vom Anbieter zu verantwortenden Netzabschnitt bei der Nutzung des Internet durch den Verbraucher objektiv zu messen – Störeinflüsse auf Seiten des Kunden, aber auch Verzögerungen durch problematisches Routing bei einem Online-Test über das Internet sind damit ausgeschlossen”, so der Verband in einer Stellungnahme. Kunden hätten seiner Ansicht davon den Vorteil, dass sie auch anbieterübergreifend eine objektive Vergleichsgrundlage bekämen.
