Behörden dürfen Youtube nach unangemessenen Videos durchsuchen

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YouTube (Bild: Youtube)

Einem Bericht des Wall Street Journals zufolge hat Google rund 200 Personen, Behörden und Organisationen Sonderrechte bei Youtube eingeräumt. Diese sogenannten “Super Flagger” können auf einmal bis zu 20 Clips melden, die ihrer Ansicht nach gegen die Richtlinien Plattform verstoßen. Gemeldete Inhalte werden dann durch das Youtube-Team geprüft.

Super Flagger dürfen bei YouTube bis zu 20 Videos gleichzeitig beanstanden

Dem Bericht des Wall Street Journal zufolge löscht Google 90 Prozent der auf diese Weise gemeldeten Videos oder schränkt den Zugriff auf Erwachsene Nutzer ein. Damit liegt die Quote deutlich über der von normalen Youtube-Nutzern gemeldeten Videos. Allerdinsg handelt es sich Google zufolge bei den meisten der “Super Flagger” um Personen, die schon lange unangemessene Videos auf Youtube melden und nicht um Behörden.

In seinen Richtlinen untersagt Youtube unter anderem Pornografie, sexuell eindeutige Inhalte, Hassreden und Urheberrechtsverletzungen. Außerdem heißt es darin: “Rücksichtsloses Verhalten, Stalking, Drohungen, Belästigung, Verletzung der Privatsphäre oder die Weitergabe der personenbezogenen Daten anderer Mitglieder werden unter keinen Umständen toleriert.” Verstöße gegen diese Richtlinien können zu einem dauerhaften Ausschluß von der Nutzung der Site führen.

Einem Bericht der Financial Times zufolge hat unter anderem die britische Polizei die “Super Flagger”-Rechte. Sie nutzte diese vor allem, um auf der Videoplattform nach extremistischer Propaganda und mit Terrorismus zusammenhängenden Videos Ausschau zu halten.

“Unsere Community-Richtlinien verbieten solche Inhalte und unser Prüfteam geht gemeldeten Videos rund um die Uhr nach. Es entfernt regelmäßig Videos, die Hassreden oder Aufrufe zur Gewalt enthalten. Um die Effizienz dieser Maßnahmen zu verbessern, haben wir ein Programm entwickelt, dass ausgewählte Nutzer Werkzeuge bereitstellt, Videos in größerem Umfang zu melden”, teilte die Google-Tochter gegenüber der Wirtschaftszeitung mit.

[mit Material von Björn Greif ZDNet.de]

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