Account-Inhaber haftet bei Ebay immer für Urheberrechtsverletzungen

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Gerichtsurteil (Bild: Shutterstock/Gunnar Pippel)

Wer einer anderen Person die Nutzung seines Ebay-Kontos ermöglicht, muss nicht nur für deren Käufe und Verkäufe gerade stehen, sondern auch für eventuell beim Erstellen von Angeboten begangenen Urheberrechtsverletzungen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor, dass die Kanzlei Strömer Rechtsanwälte veröffentlicht hat (Aktenzeichen 137 C 17/13).

Laut Amtsgericht Köln haftet ein Account-Inhaber bei Ebay auch für Urheberrechtsverletzunegn, die andere in seinem Namen begangen haben
Laut Amtsgericht Köln haftet ein Account-Inhaber bei Ebay auch für Urheberrechtsverletzungen, die andere in seinem Namen begangen haben.

Im konkreten Verfahren hatte die ehemalige Lebensgefährtin eines Kontoinhabers auf der Aktionsplattform eine iPhone-Tasche der Champagnermarke Veuve Clicquot angeboten. Sie griff dazu offenbar auf ein Bild zurück, das sie in einem auf Gläser, Getränke und Zubehör spezialisierten Onlineshop gefunden hatte. Dessen Betreiber hatte das Bild eigenen Angaben zufolge allerdings selbst aufgenommen und daher die Urheberrechte daran. Er bemerkt im September 2012 die ungenehmigte Nutzung.

Er erkundigte sich daher bei Ebay nach dem Inhaber des Nutzerkontos, erhielt allerdings zunächst als Auskunft eine nicht mehr zutreffenden Anschrift. Das vom Shop-Betreiber beauftragte anwaltliche Abmahnschreiben kam daher als unzustellbar zurück. Aber auch nachdem die aktuelle Anschrift ds Account-Inahbers ermittelt worden war, erhielt der Fotograf keine Antwort auf seine Abmahnung.

Er wandte sich daher an das Gericht und verlangt Unterlassung, die Zahlung der Anwaltskosten sowie Schadensersatzes in Höhe von 180 Euro. Seiner Argumentation, dass im Falle, dass er das Bild nicht selbst verwertet habe, er zumindest zugelassen habe, dass seine damalige Lebensgefährtin ihre Geschäfte unter seinem Namen betrieben habe. Dieser Sicht schloss sich das Gericht an und verurteilte den Kontoinhaber zur Unterlassung sowie Zahlung von 265,70 Euro nebst Zinsen.

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