EuGH erklärt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) für ungültig erklärt (PDF). Seiner Ansicht nach beinhaltet die Regelung einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Respektierung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt.
Der Oberste Gerichtshof Österreichs sowie der irische High Court hatten sich in zwei Verfahren mit einem Vorabentscheidungsersuchen an die EU gewandt, um die Gültigkeit der 2006 erlassenen Richtlinie prüfen zu lassen. Auf diesem Wege können Gerichte der Mitgliedstaaten in einem bei ihnen anhängigen Rechtsstreit den Europäischen Gerichtshof zur Auslegung des Unionsrechts befragen.
Bei der Prüfung der Richtlinie kam das oberste europäische Gericht nun zu dem Ergebnis, “dass der Unionsgesetzgeber beim Erlass der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten die Grenzen überschritten hat, die er zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einhalten musste”. Zwar sei die vorgesehene Vorratsspeicherung der Daten zur Erreichung des damit verfolgten Ziels – Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten – geeignet, doch enthalte sie keine Bestimmungen, die gewährleisten, dass sich der Eingriff in die fraglichen Grundrechte tatsächlich auf das absolut Notwendige beschränkt.
Der EuGH kritisiert vor allem, dass der Zugang zu den Daten keiner vorherigen Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle unterliege. Außerdem schreibe die Richtlinie eine Dauer der Vorratsspeicherung zwischen sechs und 24 Monaten vor, ohne dass eine Unterscheidung zwischen den Datenkategorien anhand der betroffenen Personen oder des möglichen Nutzens der Daten für das verfolgte Ziel getroffen werde. Er bemängelt auch das Fehlen objektiver Kriterien die gewährleisteten, dass die Speicherung auf das absolut Notwendige beschränkt werde.
Nach Ansicht des Gerichtshofs bietet die Richtlinie darüber hinaus auch keine hinreichenden Garantien, dass die Daten wirksam vor Missbrauch sowie unberechtigtem Zugang und unberechtigter Nutzung geschützt sind. Unter anderem gestatte sie es Diensteanbietern, bei der Bestimmung des von ihnen angewandten Sicherheitsniveaus wirtschaftliche Erwägungen (insbesondere hinsichtlich der Kosten für die Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen) zu berücksichtigen, und gewährleiste nicht, dass die Daten nach Ablauf ihrer Speicherungsfrist unwiderruflich vernichtet werden.
Abschließend rügt der EuGH, dass die Richtlinie keine Speicherung der Daten im Unionsgebiet vorschreibt. Sie gewährleiste damit nicht in vollem Umfang, dass die Einhaltung der Erfordernisse des Datenschutzes und der Datensicherheit durch eine unabhängige Stelle überwacht werde, obwohl die Charta der Grundrechte der Europäischen Union dies ausdrücklich fordere.
Die EU-Richtlinie müsste nun umgestaltet werden. Ob es tatsächlich zu einer Neuauflage kommt, ist derzeit aber noch ungewiss. Bereits im Dezember hatte EU-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón die Richtlinie als mit den EU-Grundrechten unvereinbar bezeichnet. In den meisten Fällen folgt der EuGH der Einschätzung des Gutachters. Im vorliegenden Fall ging das Gericht aber sogar über Villalóns Einschätzung hinaus und räumte dem europäischen Gesetzgeber keine Übergangsfrist zur Nachbesserung ein.
Situation und erste Reaktionen in Deutschland
Nachdem das Bundesverfassungsgericht das vorgesehene Gesetz 2010 für verfassungswidrig erklärt hatte, gibt es in Deutschland aktuell keine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. “Mit der Umsetzungspflicht ist das zentrale Argument der Bundesregierung für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland weggefallen”, sagt Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft. “Jetzt mit einer gesetzlichen Regelung vollendete Tatsachen zu schaffen, wäre weder politisch noch juristisch begründbar. Selbst wenn es zu einer Neuauflage der Richtlinie kommen sollte, ist derzeit völlig offen, wie die Vorgaben für die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten im Detail aussehen werden. Die Bundesregierung sollte daher ihre Pläne zur anlasslosen Massenspeicherung der Kommunikationsdaten in Deutschland aufgeben, statt die Grundrechte bis an die äußerste höchstrichterlich erlaubte Grenze einzuschränken.”
Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) zusammengeschlossenen Bürgerrechtler fordern ebenfalls den endgültigen Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung. Er bezeichnet es in einer Pressemitteilung anläßlich des Urteils aus Luxemburg als “geradezu absurd”, dass die Bundesregierung, trotz dieses Urteils zügig die Wiedereinführung der Protokollierung der Verbindungsdaten aller Telefonate, E-Mails und Internetnutzungen angehe. “Es gibt jetzt keine Verpflichtung mehr, diese Form der Überwachung in Deutschland wiedereinzuführen,” sagt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis.
“Vorratsdatenspeicherung ist auch ein wesentlicher Teil der NSA-Spionageprogramme,” ergänzt Ingo Jürgensmann vom AK Vorrat. “Die Bundesregierung muss ihre Kräfte jetzt dazu einsetzen, die Menschen im Land vor diesen Angriffen auf ihre fundamentalen Rechte zu schützen, statt ihnen mit der gleichen Form von Überwachung auch noch in den Rücken zu fallen.” Am Samstag, den 12. April will der AK Vorrat mit einer Demonstration in Köln auf die drohende Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung durch die Bundesregierung und gegen Massenüberwachung demonstrieren.
Aber auch in den Regierungsparteien stößt das Urteil auf Zustimmung: Die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär, Vorsitzende von CSUnet und Vorreitering der bayrischen partei in netzpolitischen Themen, hat anlässlich der Urteilsverkündung mitgeteilt: “Eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung ist damit vom Tisch. Das ist eine wegweisende Entscheidung. In Zukunft wird es deshalb – zu Recht – nicht mehr möglich sein, die Daten der Bürgerinnen und Bürger ohne jeden Verdacht und ohne richterlichen Beschluss zu speichern.” Mit dem Urteil ihrer Ansicht nach dem “überzogenem Speicherwahn ein Riegel vorgeschoben.” Der CSUnet habe sich seit jeher gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und werde das auch weiterhin tun.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]
Tipp: Wie gut kennen Sie sich mit der europäischen Technologie-Geschichte aus? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.