Apple und Samsung streiten sich im Patentprozess um Gutachten

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Patentstreit_Apple gegen Samsung-Bild: CNET

Am Freitag hat ein von Samsung beauftragter Sachverständiger ein von Apple eingereichtes Gutachten scharf kritisiert. Dieses soll beweisen, dass Anwender ihre Smartphones auf der Basis spezifischer Funktionen kaufen, die durch Apple patentiert wurden. Der Sachverständige jedoch hält das Gutachten für fehlerhaft, da es wichtige Kriterien wie die Smartphone-Marke außer Acht lasse und die zugrunde liegenden Daten überdies nicht zuverlässig seien.

Patentstreit_Apple gegen Samsung-Bild: CNET

“Es gab verschiedene Faktoren, die die Kaufentscheidung eines Verbrauchers beeinflussten”, wie David Reibstein, Professor für Marketing an der Wharton School of Business der University of Pennsylvania, hierzu erklärt. “Keiner davon beinhaltet eine der patentierten Funktionen, um die es in diesem Prozess geht.”

Apples Sachverständiger John Hauser hatte für sein Gutachten 507 Besitzer von Samsung-Smartphones sowie 459 Eigentümer von Samsung-Tablets befragt, um den Anteil der Konsumenten zu ermitteln, die Geräte aufgrund bestimmter Funktionen erwerben. Die Resultate verwendete er, um zu berechnen, wie viel sie für Apples patentierte Funktionen ausgeben würden. Hausers Kalkulationen bilden die Basis für Apples Schadenersatzforderung über etwa 2 Milliarden Dollar.

Reibstein hatte am Freitag argumentiert, dass Hausers Zahlen für eine Schätzung nicht geeignet sind, da wichtige Smartphone-Funktionen in der Umfrage nicht berücksichtigt wurden. So habe er weder nach der Marke noch nach dem Mobilbetriebssystem, der Akkulaufzeit oder anderen relevanten Entscheidungskriterien gefragt. Marke und Betriebssystem stellten jedoch die wichtigsten Gründe für den Kauf eines Geräts dar.

“Sie versuchen vorherzusagen, was die Leute kaufen werden, aber wenn Sie sich auf unwichtige Aspekte und wenige wichtige Faktoren konzentrieren, dann wird Ihnen entgehen, was die Verkäufe antreibt und warum Verbraucher Ihre Produkte kaufen würden”, sagte Reibstein. Eine solche Studie könne auch benutzt werden, um herauszufinden, ob sich jemand ein Auto aufgrund des verwendeten Getränkehalters und nicht wegen der Marke anschaffe.

Apples Anwälte wollten von Reibstein wissen, ob er jemals mit jemandem bei Samsung gesprochen haben, um zu erfahren, wie wichtig die angeblich patentverletzenden Funktionen für das koreanische Unternehmen seien und ob er eine eigene Umfrage durchgeführt habe. Reibstein antwortete, er habe mit niemandem bei Samsung geredet. Eine andere Samsung-Gutachterin, Tulin Erdem von der Stern School of Business der New York University, habe aber eine vergleichbare Analyse entwickelt.

Später am Freitag betrat Erdem ebenfalls den Zeugenstand. Ihre Untersuchungen hätten gezeigt, dass es die wichtigen Kriterien seien, die zum Kauf eines Smartphones führten. Dinge wie eine zweite Kamera führten demnach nicht zur Beflügelung eines Kaufwunsches. Auf Websites mit angebotenen Produktvergleichen würden die von Apple patentierten Funktionen für gewöhnlich ebenfalls nicht berücksichtigt.

Apple versuchte wiederum, Widersprüche aus den Aussagen der Samsung-Gutachter herauszufiltern. Erdem habe Dinge wie Prozessoren oder GPS als nicht kaufrelevant klassifiziert, so die Anwälte des Konzerns aus Cupertino. Reibstein dagegen habe die Studie des Apple-Spezialisten Hauser kritisiert, da genau diese Faktoren fehlten.

Zudem sagten am Freitag auch der frühere Microsoft-Entwickler Gary Hall sowie Jeffrey Chase, Professor für Computerwissenschaften an der Duke University, aus. Hall ging auf Windows Mobile 5 und den Gebrauch von ActiveSync ein. Samsung nutze dieses, um zu demonstrieren, dass es schon vor Apples Patent eine Technik zur Datensynchronisation im Hintergrund gab. Chase betonte wiederum, dass Samsungs Hintergrundsynchronisation anders funktioniere als die in Apples Schutzrecht beschriebene Technologie.

Man erwartet, dass die Beweisaufnahme bis Ende April beendet ist. Danach könnte die Jury ihre Beratungen beginnen. Ihre Aufgabe wird es sein, festzustellen, wer tatsächlich die Patente des jeweils anderen verletzt hat und welche Entschädigung daraus resultiert.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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