Mehrwehrtsteuer auf E-Books und Hörbücher soll auf 7 Prozent gesenkt werden

Die Bundesregierung plant, den Mehrwertsteuersatz für E-Books und Hörbucher auf das Niveau gedruckter Bücher zu senken. Darüber sind sich die geschäftsführenden Vorstände von CDU/CSU und SPD auf ihrer Klausurtagung in Bonn einig geworden. Ein entsprechendes Gesetzgebungsvorhaben soll “zügig auf den Weg gebracht werden”, heißt es in einer Mitteilung (PDF) der Bundestagsfraktionen.
Zunächst gilt dies jedoch wohl nur für Hörbücher. Hier ist es gemäß der Europäischen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie bereits möglich, den reduzierten Steuersatz von 7 statt 19 Prozent einzuführen. Eine entsprechende Möglichkeit für E-Books, E-Papers und sonstige elektronische Informationsmedien sieht die EU-Richtlinie in ihrer aktuellen Form dagegen nicht vor. Daher werde sich Deutschland “in den Gesprächen und Verhandlungen auf europäischer Ebene nachdrücklich für eine entsprechende Ausnahme” stark machen.
Der Branchenverband Bitkom begrüßte die Entscheidung der großen Koalition. “Buch ist Buch, egal ob gedruckt, digital oder als Hörbuch”, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. “E-Books tragen zur Leseförderung und zur Verbreitung kulturellen Wissens bei.” Daher sei der Schritt, elektronische und gedruckte Bücher steuerlich gleichzustellen, längst überfällig. Das Vorhaben war schon im Koalitionsvertrag angekündigt worden.
Bisher gilt hierzulande der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent lediglich für gedruckte Bücher. Bei E-Books und Hörbücher wird hingegen der Regelsatz von 19 Prozent fällig. “Steuersystematisch sind zwar einheitliche Steuersätze der beste Weg. Wenn aber eine Ausnahme von dieser Maßgabe sinnvoll ist, dann beim Kulturgut Buch”, betonte Rohleder. Außerdem führe die Angleichung der Mehrwertsteuersätze dazu, dass der Strukturwandel im europäischen Verlagswesen beschleunigt und seine Konkurrenzfähigkeit erhöht wird.
Einer Umfrage des Hightech-Verbands zufolge lesen 21 Prozent der Bundesbürger E-Books. Von den Bürgern, die gewohnheitsmäßig Bücher lesen, greifen gar 29 Prozent zu den elektronischen Büchern. Das populärste Lesegerät ist mit einem Anteil von 60 Prozent das Smartphone, gefolgt vom Notebook (57 Prozent) und dem Desktop-PC (34 Prozent). Tablets und E-Reader folgen mit einem Anteil von 29 respektive 25 Prozent überraschend erst dahinter.
Frankreich und Luxemburg haben einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für E-Books bereits eingeführt. Die EU-Kommission hat beide Länder im September allerdings vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, da die Maßnahme gegen die bislang geltenden europäischen Vorgaben verstößt. Nach geltendem EU-Recht werden E-Books, Zeitungen und Zeitschriften als elektronische Dienstleistungen klassifizert und deshalb mit dem vollen Mehrwertsteuersatz besteuert.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]
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