Telekom musste rund 50.000 Anschlüsse überwachen

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Die Deutsche Telekom hat gestern zum ersten Mal einen Transparenzbericht zu behördlichen Anfragen veröffentlicht. Demzufolge musste das Telekommunikationsunternehmen auf Drängen der Justiz 2013 rund 50.000 Anschlüsse überwachen. In 436.331 Fällen wurden Bestandsdaten von Kunden an die Behörden weitergereicht. Im Rahmen der zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsansprüchen übermittelte die Telekom in 946.641 Fällen Daten an Gerichte. Die Erteilung solcher Auskünfte nimmt laut Telekom “die zuständigen Bereiche in besonderem Maße in Anspruch”.

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Der mehrheitliche Teil der rund 50.000 Anschlussüberwachungen fand auf Grundlage von § 100a StPO statt. Demnach darf die Telekommunikation auf richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung hin durch befugte Behörden auch ohne Kenntnis des Betroffenen überwacht und protokolliert werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine der schweren Straftaten des § 100a StPO (beispielsweise Raub, Erpressung, Mord und Totschlag) begangen, versucht oder vorbereitet hat. Ein kleinerer Teil der Überwachungsmaßnahmen beruhte auf dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz – G 10) und den Landespolizeigesetzen.

Wie jeder andere Anbieter ist auch die Telekom gesetzlich verpflichtet, den Sicherheitsbehörden unter bestimmten Bedingungen Auskunft zu erteilen und Überwachungsmaßnahmen zu ermöglichen. Nach eigenen Angaben achtet sie dabei strikt auf die Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes. Man werde nur dann aktiv, “wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.” Bei sämtlichen Unterstützungsleistungen für Überwachungsmaßnahmen seien stets je zwei Mitarbeiter involviert, die sich gegenseitig kontrollieren. Die individuellen Bearbeitungsschritte würden ausführlich dokumentiert und unterliegen der wiederkehrenden Kontrolle durch den Sicherheitsbevollmächtigten sowie die Bundesnetzagentur. Zudem werden die Vorgänge durch den Telekom-Datenschutzbeauftragten und die interne Revision geprüft.

Ihren Transparenzbericht veröffentlichte die Telekom kurz nachdem der Berliner E-Mail-Provider Posteo die Öffentlichkeit über behördliche Anfragen informiert hatte. Vor der Publizierung seines Transparenzberichts hatte Posteo ein Gutachten in Auftrag gegeben, das feststellen sollte, ob es deutschen Telekommunikationsanbietern trotz gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten erlaubt ist, einen Transparenzbericht zu veröffentlichen.

Die Berliner Firma wurde hierbei durch den Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele unterstützt, der eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung gestellt hat. Ein Transparenzbericht darf laut Bundesjustizministerium ausschließlich statistische Informationen enthalten. Angaben über konkrete Auskunftsersuchen und Auskunftserteilungen respektive über Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen sind den Anbietern hingegen untersagt.

[mit Material von Kai Schmerer, ZDNet.de]

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