Datenschutzbeauftragter wirft Google erneut Gesetzesverstöße vor

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Nach Ansicht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, verstößt Google mit der Sammlung von Daten ohne Zustimmung der Nutzer gegen deutsche Datenschutzgesetze. Er will den Konzern daher in den kommenden Wochen auffordern, seinen Umgang mit Nutzerdaten zu ändern.

Johannes Caspar
Johannes Caspar, Datenschutzbeauftragter der Hansestadt Hamburg, wirft Google erneut Gesetzesverstöße vor. (Bild: HmbBfDI / Thomas Krenz)

“Durch das Zusammenfügen von Daten unterschiedlicher Dienste unter einer Nutzer-ID hat Google Zugang zu einem detaillierten persönlichen Profil seiner Nutzer”, teilte Caspar in einem Telefoninterview mit Bloomberg mit. “Google muss die Rechte seiner Nutzer auf Selbstbestimmung respektieren.” Falls es seine Geschäftspraktiken nicht ändere, drohe eine Geldstrafe. Nach Angaben seines Sprechers Kay Oberbeck führt Google bereits Gespräche mit der Hamburger Behörde.

Die im März 2012 eingeführte Datenschutzrichtlinie hatte die bis dahin geltenden rund 60 Einzelregelungen zusammengeführt. Das Unternehmen behält sich darin jedoch ausdrücklich vor, persönliche Informationen über seine Dienste hinweg zusammenzuführen. “Kurz gesagt: Wir behandeln Sie als einen einzelnen Nutzer bei all unseren Produkten, was eine einfache und intuitivere Google-Erfahrung bedeutet”, erklärte Googles Datenschutzbeauftragte Alma Whitten im Frühjahr 2012.

Die EU hatte bereits im Oktober 2012 Änderungen an Googles Datenschutzrichtlinie gefordert. Die Ermittlungen der einzelnen Landesbehörden koordinierte die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Information et des Libertés (CNIL). Da Google zunächst eine Frist von vier Monaten verstreichen ließ und auf rund ein Dutzend Empfehlungen zu seiner neuen Datenschutzrichtlinie nicht reagiert hatte, drohte die CNIL im Februar 2013 “repressive Maßnahmen” an. Im Januar 2014 wurde schließlich ein Bußgeld von 150.000 Euro gegen Google verhängt.

Auch Caspar hat bereits früher einmal ein Bußgeld gegen Google verhängt. Wegen unzulässiger WLAN-Mitschnitte musste Google im April 2013 eine Strafe von 145.000 Euro bezahlen. Der Konzern hatte mit seinen Street-View-Fahrzeugen nicht nur Straßen und Häuser fotografiert, sondern auch WLAN-Netzwerke erfasst. Im Zuge der Erfassung wurden auch Inhaltsdaten sowie E-Mails, Passwörter, Fotos und Chat-Protokolle von unverschlüsselten WLAN-Zugängen aufgezeichnet.

Da beide Beträge Google nicht wirklich weh getan haben dürften, will die EU laut Bloomberg nationalen Datenschutzbehörden künftig ermöglichen, höhere Strafzahlungen festzusetzen. Im Gespräch sollen Beträge von bis zu 100 Millionen Euro oder 5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sein.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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