Samsung hat sich Gestensteuerung für Wearables patentieren lassen

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Samsung (Bild: Samsung)

Das US-Patentamt (USPTO) hat eine Reihe von Patenten zur Gestensteuerung für Wearables veröffentlicht, welche von Samsung beantragt wurden. Sie betreffen eine Smartwatch oder andere Wearable-Geräte. Die dort beschriebenen Funktionen gehen weit über das hinaus, was Samsung mit seinen bisherigen Produkten realisiert hat.

Samsung hat sich Gestensteuerung für Wearables patentieren lassen  (Bild: Samsung / USPTO).
Abbildung einer Smartwatch aus den Patentanträgen von Samsung (Bild: Samsung / USPTO).

Der Blog SammyToday wurde als erste Publikation auf die veröffentlichten Patente aufmerksam. Es fallen vor allem Abbildungen einer runden Smartwatch auf, die Motorolas Moto 360 ähneln. Samsungs Anträge wurden allerdings schon im vergangenen Jahr eingereicht, als die Pläne von Motorola noch nicht öffentlich waren. Samsung sieht darüber hinaus vor, dass seine Geräte nicht nur am Arm, sondern wie eine Brosche an einem Halsband getragen oder als Schlüsselanhänger mitgeführt werden.

Allein zwei der acht Patentanträge befassen sich mit der Gestensteuerung für tragbare elektronische Geräte. Dafür sind verschiedene Sensoren vorgesehen, die Arm- und Fingergesten erkennen und dabei gleichzeitig die Bewegung der Geräte selbst berücksichtigen.

Ein weiteres Schutzrecht bezieht sich auf ein “drehbares Element rund um das berührungsempfindliche Display”, sodass Eingaben auch mittels des drehbaren Rahmens einer Smartwatch erfolgen können. Auch das Armband selbst soll auf Touch-Eingaben des Nutzers ansprechen. Samsung reagiert damit offenbar auf die Probleme, die durch komplexe Eingaben auf dem kleinen Display einer Smartwatch entstehen.

Die Samsung-Patente sehen überdies vor, dass Wearable-Geräte den Gesten eine Priorität zuordnen. Hierbei werden dann diejenigen Gesten festgelegt, die besondere Beachtung verdienen. Dabei sollen Verarbeitungsaufgaben an “eines oder mehrere Computing-Geräte neben dem Wearable-Computing-Gerät” weitergereicht werden – das könnten beispielsweise Smartphones oder Tablets sein.

Wie die Abbildungen in den Anträgen zeigen, könnten die Mobilgeräte zum Beispiel Barcodes von Produkten scannen und hierzu automatisiert Preisinformationen sowie Testergebnisse aufrufen. Natürlich dürfen dabei auch nicht gesundheits- und fitnessbezogene Funktionen fehlen, wie sie auch andere Wearable-Anbieter offerieren. Ebenso kann sich Samsung eine Smartwatch als Fernbedienung für andere Geräte vorstellen.

In Bezug auf die Bedienoberfläche sind Ähnlichkeiten zu Googles im vergangenen Monat vorgestellten Wearables-Mobilbetriebssystem Android Wear nicht zu übersehen. Daraus lassen sich jedoch keine weitergehenden Schlüsse ableiten, zumal Samsung bei seiner im Februar präsentierten Smartwatch Galaxy Gear 2 auf das hauseigene Betriebssystem Tizen anstelle von Android setzt. Die Patentanträge zeigen aber auf, wie intensiv sich der südkoreanische Hersteller mit Wearable-Geräten beschäftigt – und sich vielleicht auch auf kommende Patentstreitigkeiten mit Apple vorbereitet.

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Die Erkennung von Fingergesten mittels eines Wearable-Geräts (Bild: Samsung / USPTO).

[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]

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