Datenschutz: US-Garantien sollen auch für EU-Bürger gelten

Die Datenschutzgarantien der US-Regierung sollen künftig auch für Bürger aus EU-Staaten gelten, teilte US-Justizminister Eric Holder während eines Ministertreffens in Athen mit. Das US-Gesetz Privacy Act wird bislang nur auf US-amerikanische Bürger oder in den USA lebende Personen angewendet. Seit Jahren fordert die Europäische Union solch ein Recht auch für EU-Bürger. Insbesondere nach den PRISM-Enthüllungen verlangte sie von den USA, mehr Respekt gegenüber der Privatsphäre der EU-Bürger.
Durch Garantien sollen europäische Bürger das Recht erhalten, gegen Datenschutzverletzungen in den USA zu klagen, wenn ihre persönlichen Daten beispielsweise an Ermittlungsbehörden weitergeleitet oder veröffentlicht werden. Die US-Regierung will nun eine entsprechende Änderung des Privacy Act dem Kongress vorschlagen.
Bislang behinderte die Weigerung der USA, europäischen Bürgern ähnliche Rechte zum Schutz ihrer Privatsphäre einzuräumen, ein Datenschutz-Rahmenabkommen zwischen Europa und den USA. Die EU bestand auf Regeln, die “sicherstellen, dass die Daten von EU-Bürgern an außereuropäische Ermittlungsbehörden nur auf klarer gesetzlicher Grundlage und mit gerichtlicher Nachprüfung übertragen werden”. Sie stellte klar, dass bereits seit längerer Zeit Bürger anderer Staaten eine derartige Rechtssicherheit in Europa genießen.
EU-Vizekommissionspräsidentin und Justizkommissarin Viviane Reding sieht in Eric Holders Ankündigung einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. “Legislative Maßnahmen des Kongresses, die durchsetzbare Rechte auf gerichtlichen Rechtsschutz für Europäer in den USA festschreiben, können die Tür öffnen, das Datenschutz-Rahmenabkommen abzuschließen. Es ist ein wichtiger erster Schritt, um das Vertrauen in unsere transatlantischen Beziehungen wiederherzustellen.”
Solange der US-Kongress das Gesetz nicht entsprechend abändert, hat die Zusage allerdings nur wenig Wert. Aus diesem Grund fordert Reding: “Die Ankündigung muss jetzt rasch in Gesetzgebung umgesetzt werden, damit weitere Fortschritte in den Verhandlungen möglich werden. Worte zählen nur, wenn sie im Gesetz stehen. Wir warten auf die legislative Umsetzung.”
[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]
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