Innenministerium schmeißt Verizon aus dem Bundestag

Die Bundesregierung hat einen Vertrag mit Verizon über den Betrieb des Netzes der Bundesverwaltung gekündigt. Grund dafür ist nach Angaben des Bundesinnenministeriums die aus der NSA-Affäre erwachsene Befürchtung, das US-amerikanische Unternehmen könne die Geheimdienste des Landes dabei unterstützen, die Kommunikation der Regierung abzuhören.
Verizon hat einer Pressemitteilung zufolge bisher im Auftrag der Regierung die Netzinfrastruktur IVBV/BVN (Informationsverbund der Bundesverwaltung / Bundesverwaltungsnetz) betrieben. Der dagegen von den Ministerien verwendete Informationsverbund Berlin-Bonn (IVBB) wird durch die Deutsche Telekom bereitgestellt. Künftig soll es einen einheitlichen Partner geben, “bei dem auch Krisenregelungen und Eingriffsmöglichkeiten durch den Bund bestehen”, heißt es in der Pressemitteilung des Innenministeriums.
“Sowohl die Anforderungen an die Netzinfrastrukturen als auch die Bedrohungslage der Netze durch hochentwickelte Schadprogramme wie Trojaner steigen”, so das Innenministerium. “Weiterhin haben die um Zuge der NSA-Affäre aufgezeigten Beziehungen von fremden Nachrichtendiensten und Firmen gezeigt, dass für die sicherheitskritische Kommunikationsinfrastruktur der Bundesregierung besonders hohe Anforderungen zu stellen sind.” Aus Unterlagen von Edward Snowden geht zum Beipiel hervor, dass US-Geheimdienste zum Beiepiel das Diensthandy der Bundeskanzlerin abhörten, was US-Regierungsvertreter sogar bestätigt haben.
Verizons General Counsel Randal Milch hatte bereits im Februar erklärt, die US-Regierung könne sein Unternehmen nicht dazu zwingen, im Ausland gespeicherte Daten der Kunden herauszugeben. Experten bezweifeln jedoch, dass sich das Unternehmen mit dieser Auffassung durchsetzen kann. Douwe Korff, Professor für internationales Recht an der London Metropolitan University, gab damals etwa zu bedenken, dass das US-Geheimgericht FISC nicht so respektvoll mit der internationalen Souveränität umgehe, wie es das internationale Recht gerne hätte.
Aber nicht nur das FISC nimmt sich heraus, über Sachverhalte im Ausland zu urteilen. US-Bundesrichter James Francis hatte Ende April in einem in New York geführten Verfahren ebenfalls erklärt, Anbieter von Internet, E-Mail- und Cloud-Diensten mit Sitz in den USA könnten mittels eines für die USA gültigen Durchsuchungsbefehls auch zur Herausgabe von außerhalb der USA gespeicherten Daten gezwungen werden. Richter Francis vertritt in diesem Fall die Rechtsauffassung, dass amerikanisches Gesetz auch außerhalb der Vereinigten Staaten angewendet werden kann. Das Gegenteil gelte möglicherweise für herkömmliche Durchsuchungsbefehle, aber nicht, wenn es um online gespeicherte Inhalte gehe.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]