Bundeskartellamt plant strengere Regulierung von Internetkonzernen

Das Bundeskartellamt hat angeblich einen Entwurf zur Regulierung von Internetkonzernen erarbeitet. Das berichtet die Sunday Times, der eigenen Angaben zufolge eine Kopie des 30-seitigen Dokuments vorliegt. Die deutsche Kartellbehörde will demnach zum Beispiel Google künftig wie ein Versorgungsunternehmen behandeln. Das würde ihr automatisch mehr Befugnisse gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber einräumen.
Dem Bericht des britischne Blattes zufolge würden dann beispielsweise die Preise von Anzeigen in Suchergebnissen denselben Regeln unterliegen wie die Gas- und Wasserpreise. Anfang Juli hatte bereits das Der Spiegel über den Entwurf berichtet. Dem Spiegel-Bericht zufolge wäre die Einstufung von Google als Versorgungsunternehmen aus Sicht des Bundeskartellamtes eine “Notlösung”, wenn alle anderen Möglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden.
Das Kartellamt hat sich schon früher erfolgreich mit großen US-Firmen angelegt. Im November 2013 stellte es ein Verfahren gegen Amazon ein, nachdem der Online-Händler den Forderungen der Behörde vollständig nachgekommen und die Klausel zur sogenannten Preisparität aus seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestrichen hatte. Sie untersagte es Händlern, die am Amazon Marketplace teilnahmen, dort vonm ihnen angebotene Waren anderswo günstiger zu verkaufen.
Auch von anderer Seite droht Google Ungemach: Bundesjustizminister Heiko Maas schlug in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Ende Juni eine Entflechtung des Internetkonzerns vor. “Stellen Sie sich mal ein Energieunternehmen vor, das 95 Prozent des gesamten Markts abdeckt. Da wären Kartellbehörden aber ganz schnell auf dem Plan”, sagte Maas.
Die Monopolkommission, die der Bundesregierung als Beratergremium zur Seite steht, hat in ihrem jüngsten Hauptgutachten jedoch zur “Besonnenheit im Umgang mit Internetdiensten” aufgefordert. Eine “Erweiterung des wettbewerbsrechtlichen Instrumentariums erscheint auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisbasis (noch) nicht angezeigt”, erklärt sie in einer vor einer Woche veröffentlichten Pressemitteilung (PDF). Die Kommission merket allerdings an, dass eine “vertiefte Analyse” möglicher Probleme in den Bereichen Daten-, Verbraucher- und Wettbewerbsschutz noch ausstehe.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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