Suchmaschine Bing: Microsoft kündigt Formular für Löschanträge an

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Microsofts Suchmaschine Bing (Grafik: Microsoft)

Microsoft will in Kürze ein Webformular anbieten, mit dem Nutzer in Europa in Übereinstimmung mit den gemäß des Mitte Mai ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs einen Antrag auf Löschung personenbezogener Suchergebnisse stellen können. Google bietet bereits seit Ende Mai ein derartiges Online-Formular für Löschanträge an.

Suchmaschine Bing: Microsoft kündigt Formular für Löschanträge an
Microsoft hat für seine Suchmaschine Bing ein Verfahren angekündigt, mit dem die Vorgaben des EUGH-Urteils umgesetzt werden sollen.

Microsofts muss als Betreiber der Suchmaschine Bing in Europa das EuGH-Urteil unabhängig von Marktanteilen umsetzen. Der EUGH macht den Betreiber einer Suchmaschine im Fall personenbezogener Daten auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten für die von ihm vorgenommene “Verarbeitung” verantwortlich. Unter “Verarbeitung” verstehten die Richter die Indexierung und Auflistung in Seiten, die bei der Suche nach einem bestimmten Namen angezeigt werden. Eine Person kann seit dem Urteil Suchmaschinenbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen direkt auffordern, Links aus der Ergebnisliste zu löschen. Voraussetzung ist, dass die Einträge die Privatsphäre des Antragsstellers verletzen.

Google hat bisher eigenen Angaben zufolge über 70.000 Löschanträge erhalten, die Suchtreffer auf insgesamt 250.000 Webseiten betreffen. Um zu entscheiden, welche Suchergebnisse tatsächlich gelöscht werden, hat der Konzern inzwischen einen “Lösch-Beirat” gegründet. Dem achtköpfigen Gremium gehört unter anderem die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger an.

Microsoft hat sich bisher noch nicht dazu geäußert, wann genau die Löschanträge verfügbar sein sollen und wie sie ausgewertet beziehungsweise bearbeitet werden. “Wir arbeiten noch an den Details, wie wir die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs umsetzen. Wir rechnen damit, in Kürze ein Antragsformular für EU-Bürger anbieten zu können”, erklärte ein Microsoft-Sprecher. Nach Informationen der New York Times ist Microsoft mit Angaben zur Verfügbarkeit des Formulars derzeit noch zurückhaltend, weil es sich zuvor mit Yahoo abstimmen muss, dessen Suche auf Bing aufbaut.

Suchmaschinenbetreiber bewegen sich bei der Umsetzung des Urteils ohenhin in einer Grauzone, da es bislang keine offizielle Richtlinie gibt, wie sie mit Anfragen umzugehen haben und wie sie entscheiden sollen, welche Treffer gelöscht werden, veraltete Informationen enthalten oder irrelevant sind. Sie müssen vor allem prüfen, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.

Googles Chefanwalt David Drummond erklärte dem Guardian in einer Stellungnahme, man plage sich mit sehr vagen und subjektiven Tests herum, um die Gültigkeit von Anfragen zu überprüfen. “Die Beispiele, die wir bisher gesehen haben, verdeutlichen den schwierigen Bewertungsprozess, dem Suchmaschinen und die europäische Gesellschaft nun gegenüberstehen: ehemalige Politiker wollen Einträge entfernt haben, die ihre Politik in ihrer Amtszeit kritisieren; Gewalttäter ernsthaft bitten darum, Artikel über ihre Straftaten zu löschen; schlechte Bewertungen für Berufsgruppen wie Architekten und Lehrer; Kommentare, die Leute selbst geschrieben haben (und jetzt bedauern). In jedem dieser Fälle möchte jemand Informationen verstecken, während andere argumentieren könnten, dass diese Informationen öffentlich zugänglich bleiben müssen.”

Bei Personensuchen zeigt Google mittlerweile häufig den Hinweis an, dass einige Ergebnisse möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt wurden. Ob Microsoft eine ähnliche Mitteilung für Bing plant, hat es noch nicht mitgeteilt.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]

Tipp der Redaktion: Einem EUGH-Urteil vom Mai zufolge sind Betreiber von Suchmaschinen verpflichtet, personenbezogene Suchergebnisse auf Antrag zu löschen. Google, das in dem Verfahren der Beklagte war, hatte noch Ende des Monats reagiert und ein Formular für Löschanträge online gestellt. ITespresso hat nachgefragt, wie es bei anderen Suchmaschinen aussieht.

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