Canon weitet Patentklage für Toner in vielen HP-Laserdruckern aus

Canon, das Hewlett-Packard mit Technologie für Laserdrucker beliefert, hat nun beim Landgericht Düsseldorf eine Klage gegen den Händler Tintenalarm.de eingereicht. Das hat das Unternehmen auf seiner Website mitgeteilt. Der Konzern wirft dem in Mittelfranken ansässigen Händler vor, durch das Recycling von Tonerkartuschen das europäische Patent EP2087407 zu verletzen. Tintenalarm.de hat den Erhalt der Klageschrift in seinem Blog bereits bestätigt.
Dem Blogbeitrag zufolge bezieht sich das Patent auf Tonerkartuschen, “in denen die Verbindung zwischen der Bildtrommeleinheit mit der Antriebseinheit des Druckers mit einem bestimmten beweglichen Kupplungsstück ausgebildet ist.” Dazu gehören aktuell fünf Tonerkartuschen, darunter die Modelle CE505A und CE505X, die in weit verbreiteten HP-Druckgeräten Verwendung finden.
Bereits im Mai hatte Canon mit Klagen gegen die wta Carsten Weser GmbH und KMP seinen Feldzug für das Patent auf Deutschland ausgedehnt. Dem auf Refill- und Recycling-Themen spezialisierten britischen Portal “The Recycler” zufolge hatte Canon allerdings bereits im April mit den Anstrengungen begonnen, die Ansprüche aus dem im Juli 2013 veröffentlichten Patent durchzusetzen. Damals wurden in den Niederlanden die Firma Aster, kurz darauf auch die Firma Seine verklagt, in Frankreich laufen Klagen von Canon gegen die Firmen Aster und Zephyr.
Andreas Zenkel schreibt im Blog von Tintenalarm.de: “Dass gerade wir als Verfechter von Rebuilt-Tonern und Gegner der Toner-Klone von Canon abgemahnt wurden, enttäuscht uns sehr.” Für die Branche sind Klagen der Druckerhersteller, bei deren Geschäftsmodell sich im Lauf der Zeit der Schwerpunkt auf das Verbrauchsmaterial verlagert hat, nichts gänzlich Ungewöhnliches. Schließlich versuchen die Hersteller so immer wieder, die unliebsame Konkurrenz auszuschalten. Und schließlich gibt es tatsächlich Firmen – in der Regel aus Fernost – die Kartuschen nachbauen und als Original-Teile in Verkehr bringen.
Allerdings gehen die aktuellen Klagen über den üblichen Kleinkrieg deutlich hinaus. Sollte sich Canon nämlich mit seinen Klagen letztendlich durchsetzen, könnte das laut Marktteilnehmern schwerwiegende Folgen für die gesamt Toner-Recycling-Branche haben: Ihnen zufolge wäre dann das “echte” Recycling von Tonerkartuschen auf lange Sicht nicht mehr möglich.
Die Hersteller selbst sprechen zwar auch immer wieder von Recycling – so wie in dem Fall Canon – meinen damit aber mehr oder weniger die stoffliche Verwertung der Kartuschen. Recycling durch Wiederaufbereitung und Wiederbefüllung durch den Hersteller bietet derzeit eigentlich nur Brother an.
