Google Play: Apps lassen sich nun bis zu zwei Stunden nach Kauf zurückgeben

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Google Play Logo (Bild: Google)

Mit der Aktualisierung einer Hilfe-Seite im Play Store hat Google relativ unspektakulär die Frist für App-Käufe von 15 Minuten auf zwei Stunden verlängert. Stornieren Nutzer ihren Kauf binnen dieser Frist, wird die Kreditkarte nicht belastet. Allerdinsg funktioniert sei nur bei Nutzung der Play Store App – nicht beim kauf via Browser.

Google Play verlängert Rückgabefrist für App-Käufe auf zwei Stunden

Zur Rückgabe muss ebenfalls die Play Store App verwendet werden. Auf der Detailseite der unerwünschten App findet sich nach dem Kauf die Aktionsfläche “Erstatten”. Berührt man diese, wird der Hinweis “Möchten Sie sich den Kauf wirklich erstatten lassen? In diesem Fall wird die App deinstalliert” angezeigt. Nach der Stornierung erhält man eine Bestätigungsmail. Versucht man Rückgaben nach der zweistündigen Frist empfiehlt Google, mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen.

Allerdings funktioniert die Rückgabe einer App nicht, wenn man sie mit Hilfe eines Browser im Google Play Store gekauft hat. Zumindest erscheint kurz nach dem Kauf nicht die Schaltfläche “Erstatten”. Dort wird Lediglich die Option “Deinstallieren” angeboten. Eine Deinstallation löst jedoch nicht die Stornierung des Kaufs aus.

Apple schließt ein Rückgaberecht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für App Store und iTunes grundsätzlich aus. “Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht Ihnen bei Fernabsatzverträgen über Produkte, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, wie Downloads von Audio- und Videodateien, E-Books oder Software, nicht zu”, heißt es dort. Bei iTunes können Nutzer nur bis zum Start des Downloads vom Kauf zurücktreten. Sie erhalten dann den Kaufpreis erstattet. Eine einmal gekaufte App nimmt Apple höchstens aus Kulanz zurück, wenn sie “unakzeptabel schlecht” ist und über den “Berichte ein Problem“-Link gemeldet wurde. Das funktioniert zwar recht häufig, einen Anspruch darauf haben Kunden aber nicht.

Auch für Nutzer von Windows Phone ist die Rückgabe von Apps nicht vorgesehen. Allerdings liegen kommerzielle Programm oft als Testversion vor. Darauf verweist auch Blackberry, das ebenfalls keine Regelung für die Rückgabe von Apps anbietet.

Um die Rückgabe von Apps einheitlich zu regeln, hat Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Reinhard Meyer im März ein generelles Widerrrufsrecht beim Kauf von Smartphone-Software gefordert und angekündigt, eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene anregen zu wollen. Ein ähnliches Vorhaben war allerdings schon im vergangenen Jahr versandet. Damals hatte sich Lucia Puttrich (CDU), in Hessen für den Vebraucherschutz zuständig, für ein Rückgaberecht für digitale Güter ausgesprochen.

Puttrich forderte die Bundesregierung damals auf, sich bei der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in nationales Recht für einen Ausgleich für das mit Beginn des Downloads erlöschende Widerrufsrecht einzusetzen. Sie schlug dazu unter anderem vor, Anbieter zu verpflichten, eine Demoversion ihrer Software oder Musik bereitzustellen.

[mit Material von Kai Schmerer, ZDNet.de]

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