Expert TechnoMarkt gibt ab 24. September dauerhafte Bestpreis-Garantie

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Die Elektrofachmärkte der Expert-TechnoMarkt-Gruppe gehen ab 24. September 2014 in allen 16 Märkten mit einer “Bestpreis-Garantie” in die Offensive. In der Vergangenheit hatte bereits Media Markt mit einem vergleichbaren Angebot geworben – beziehungsweise tut es in der Schweiz immer noch – und sich sogar 2011 einmal in einer heftig umstrittenen Aktion darauf eingelassen, die “Tiefpreis-Garantie” auch auf den Vergleich mit bestimmten Online-Händlern auszudehnen. So weit geht Expert TechnoMarkt allerdings nicht: Die Bestpreis-Garantie gilt nur im Vergleich zum stationären Handel im Umkreis von 30 Kilometern.

Expert TechnoMarkt gibt ab 24. September dauerhafte Bestpreis-Garantie.

Einfordern können Kunden die in 16 Märkten in Bayern. Deren Standorte sind in Augsburg, Dachau, Erding-Aufhausen, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Gersthofen, Gräfelfing, Germering, Kaufbeuren, Memmingen, Mindelheim, München, Olching, Rosenheim, Schongau und Unterhaching. Finden sie binnen sieben Tagen nach dem Kauf ein identisches Produkt zu einem günstigeren Preis, erhalten sie dieses Produkt einmalig zu diesem. Außerdem bekommen sie einen Warengutschein in Höhe von 20 Prozent der Preisdifferenz als Prämie.

“Im Unterschied zu anderen Aktionen gilt unser Bestpreis nicht zeitlich befristet, zum Beispiel im Rahmen einer speziellen Aktion, sondern dauerhaft und grundsätzlich ab dem 24. September in allen unseren 16 Expert TechnoMärkten in Bayern”, sagt Peter Melzl, Geschäftsführer der Expert TechnoMarkt GmbH & Co. Beteiligungs KG, in einer Pressemitteilung. Die Bestpreis-Garantie http://www.expert-technomarkt.de/preisgarantie/ kann pro Kunde einmal für einen bestimmten Artikel in Anspruch genommen werden. Ausgenommen sind laut der Elektrofachmarktkette zeitliche befristete Abverkaufs- und Rabattaktionen der Wettbewerber, Internet- und Mobile-Angebote sowie Service- und Dienstleistungen.

Im Zusammenhang mit Tief- und Bestpreis-Versprechen anderer Märkte kam bereits 2013 Kritik an dem Konzept auf. So zitierte zum Beispiel die Sächsische Zeitung den Volkswirt Ulrich Schwalbe von der Universität Hohenheim mit den Worten: “Tief- oder Niedrigstpreis-Garantien sollen den Eindruck besonders günstiger Angebote und eines intensiven Wettbewerbs vermitteln”, seien aber tatsächlich ein „ein Instrument zur Durchsetzung hoher Preise.“ Um seine Behauptung zu untermauern verwies Schwalbe auf eine Studie aus den USA. Demnach bleibt auch in diesem Fall den Verbrauchern nur, was bereits 2013 der Kartellrechtler Daniel Zimmer empfahl: Nämlich Preisgarantien nicht allzu ernst zu nehmen und dennoch Preisvergleiche anzustellen.

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