Hamburgs Datenschutzbeauftragter will Google zu Änderungen bei Nutzerprofilen zwingen

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, hat Google per Verwaltungsanordnung auferlegt, durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass Nutzer selbst über die Verwendung ihrer zur Profilerstellung verwendeten Daten entscheiden können. Die Datenschutzbehörde ist der Ansicht, Googles derzeitige Praxis greife zu tief in die Privatsphäre ein.

Sollte Google die Auflagen der Anordnung nicht umsetzen, kann die Behörde ein Zwangsgeld bis zur Höhe von einer Million Euro verhängen. Das müste von ihr dann allerdings in den USA eingetrieben werden. Grundlage der Anordnung sind Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz und das Telemediengesetz. Um die zu beseitigen, muss das Unternehmen dafür sorgen, dass Daten, die bei der Nutzung unterschiedlicher Google-Dienste anfallen, ausschließlich unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben erhoben und kombiniert werden.
In einer Mitteilung erklärt der Datenschutzbeauftragte, dass Google von Anwendern Inhalts- und Nutzungsdaten erhält, die viel über deren Interessen, Gewohnheiten und Lebensweise verraten. Durch die Analyse der Daten ließen sich etwa der soziale und der finanzielle Status, der Aufenthaltsort sowie weitere Gewohnheiten ermitteln und außerdem Freundschaftsbeziehungen, die sexuelle Orientierung sowie der Beziehungsstatus ableiten. Durch Standortdaten könnten zudem detaillierte Bewegungsmuster erstellt werden. Das treffe einerseitsb auf die bei Google registrierten Personen – also etwa Gmail-Nutzer und die meisten Besitzer von Android-Geräten – zu. Andererseits seien aber auch Pesonen betroffen, die Google-Dienste wie die Suchmaschine unangemeldet verwenden.
Das Vorgehen der Behörde richtet sich gegen die seit dem 1. März 2012 geltenden Datenschutzrichtlinien des Unternehmens. Mit ihnen räumt sich Google ausdrücklich das Recht ein, persönliche Informationen auch über verschiedene Produkte und Dienste hinweg zu verbinden. Das führte zu einer durch die französische Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL koordinierten Aktion europäischer Datenschutzaufsichtsbehörden. Außer in Deutschland gehen auch Datenschutzbehörden in Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden und Spanien gegen Google vor.
Caspar hatte bereits im Mai erklärt, dass Google “durch das Zusammenfügen von Daten unterschiedlicher Dienste unter einer Nutzer-ID hat Google Zugang zu einem detaillierten persönlichen Profil seiner Nutzer” erhält. Damit verstoße der Konzern jedoch gegen geltende Gesetze. “Google muss die Rechte seiner Nutzer auf Selbstbestimmung respektieren”, so Caspar damals in einem Interview mit Bloomberg. Falls das Unternehmen seine Geschäftspraktiken nicht ändere, drohe eine Geldstrafe.
Jetzt erklärt er: “Zwar konnten wir in zahlreichen Gesprächen mit Google Verbesserungen insbesondere bei der Information der Nutzer erreichen. Bei der wesentlichen Frage der Zusammenführung der Nutzerdaten war Google jedoch nicht bereit, die rechtlich erforderlichen Maßnahmen einzuhalten und substantielle Verbesserungen zugunsten der Nutzerkontrolle umzusetzen.”
Google-Sprecher Klaas erklärt: “Wir haben während des gesamten Vorgangs mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten kooperativ zusammengearbeitet. Dabei haben wir dargelegt, wie unsere Datenschutzerklärung einfachere und bessere Dienste für Nutzer ermöglicht. Wir prüfen nun die Anordnung.”
Erst vor wenigen Tagen hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière in einem Interview erklärt, er wolle die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen aus Nutzerdaten und deren Weiterverkauf verbieten. Handlungsbedarf sah er in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vor allem auf Grund der aktuellen Praktiken von Internetfirmen wie Google. Gegenüber dem Blatt sagte der CDU-Politiker: “Wir brauchen zusätzliche Instrumente, die eine sinnvolle Nutzung von Big Data ermöglichen und zugleich die unzulässige Erstellung von Persönlichkeitsprofilen unterbinden.” Ob die wirklich erforderlich sind, sei dahingestellt: Hamburgs Datenschutzbeauftragter hat sie ja offenbar im Bundesdatenschutzgesetz und im Telemediengesetz bereits gefunden.
[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]
<!– Tipp: Wie gut kennen Sie Google? Testen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen bei ITespresso. –>Tipp: Wie gut kennen Sie Google? Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz auf silicon.de.