Justizbehörden gehen massiv gegen Filesharing-Portal boerse.bz vor

Unter Leitung der Staatsanwaltschaft Köln haben im Zuge von Ermittlungen gegen das Filesharing-Portal boerse.bz über 400 Polizisten in 14 Bundesländern insgesamt 121 Wohnungen nach Beweismitteln durchsucht. Den Betroffenen wird die gewerbsmäßige Verbreitung urheberrechtlich geschützten Film- und Musikmaterials vorgeworfen. Dazu sollen sie entsprechende Datein auf das Portal hochgeladen haben.

In einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es, sie sollen “über einen längeren Zeitraum in erheblichem Ausmaß aktuelle, urheberrechtlich geschützte Kino- und Spielfilme, Musikalben, Software und E-Books bei diversen Filehostern hochgeladen und über die Foren-Website boerse.bz einer überwiegend deutschen Downloadszene in einer Größenordnung von circa 2,7 Millionen Nutzern zum kostenlosen Herunterladen bereitgestellt” haben. Damit hätten sie Gewinne in Höhe von bis zu mehreren tausend Euro pro Monat erzielt währen die Rechteinhaber, leer ausgegangen seien.
Die Ermittlungen erfolgten auf Anzeige und unter Mithilfe der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen GVU. Beteiligt war auch die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer, die für die Abmahnung von Filesharing-Nutzern und anderen der Urheberrechtsverletzung beschuldigter Personen bereits bekannt ist.
Laut Staatsanwaltschaft Köln konnten Beweismittel in größerem Umfang sichergestellt werden und einige der Tatverdächtigen hätten sich bereits kooperationsbereit gezeigt. Von der Auswertung der Beweismittel erhoffen sich die Ermittlungsbehören, weitere Erkenntnisse über die “Raubkopiererszene”.

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Wilde Beuger Solmecke weist darauf hin, dass die Ermittlungen gegen boerse.bz auch negative Folgen für die Nutzer des Portals haben könnten. Anders als im Fall von kinox.to gehe es diesmal auch um den Download urheberrechtlich geschützter Inhalte. Dieser ist auf “offensichtlich rechtswidrigen Portalen” illegal.
“Trotz des rechtswidrigen Verhaltens der Nutzer ist fraglich, ob sich die Ermittlungen von GVU und Staatsanwaltschaft überhaupt auf die Nutzer konzentrieren werden. Bislang war die GVU dafür bekannt, sich auf die ‘großen Fische’ zu konzentrieren. Zudem ist zu bezweifeln, dass auf boerse.bz überhaupt Nutzerdaten gespeichert wurden. Allein die Tatsache, dass sich Nutzer bei boerse.bz angemeldet haben, ist noch kein Rechtsverstoß. Es müsste schon der konkrete Download nachgewiesen werden. Dabei ist zu beachten, dass Nutzer in Deutschland anhand ihrer IP-Adresse lediglich sieben Tage zurück verfolgt werden können”, beruhigt Solmecke die Anwender.

Der Berliner Anwalt Johannes von Rüden sieht die Sachlage ähnlich: “Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Ermittlungsdatensätze zur Rechtsverfolgung an die Rechteinhaber weitergegeben werden. Selbst wenn, wären die Schadenersatzansprüche in einer überschaubaren Größe anzusiedeln: Anders als beim Filesharing, wo Daten auch anderen Tauschbörsennutzern zur Verfügung gestellt werden, wird beim Download nur eine einseitige Verbindung hergestellt. Rechteinhaber können als Schadenersatz nach den Grundsätzen der fiktiven Lizenzanalogie nur den Betrag fordern, den sie auch für einen üblichen Download verlangt hätten. Bei einem Musiktitel wären dies circa 0,99 Euro, die dann auch noch um die Umsatzsteuer bereinigt werden müssten.”
Die Website boerse.bz ist derzeit noch erreichbar. Allerdings haben sich die Moderatoren des Forums bereits vor einiger Zeit verabschiedet. Sie sind derzeit im Begriff, mit boerse.to ein weitere Portal aufzubauen. Dieses soll “moderner, schneller und effizienter” sein, ohen Ländersperren und Werbung auskommen und den Account durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung vor Angriffen schützen. Außerdem ist offenbar eine REST-API für Uploader in Vorbereitung, um das Erstellen von Upload-Posts einfacher und schneller zu machen.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]